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während der französische Hof »hm vorstellte, eine solche Frcvcl-khat dürfe nicht ungestraft bleiben, sonst wäre kein König mehrvor einer solchen sicher — und da Maximilian von Bayern,
dieser Name nicht denjenigen beigelegt, welche wegen besonderer bürger-licher Händel, ja selbst wegen einer zur Religion gehörigen Sache, alsFesttage und Aehnliches sind, der Römischen Kirche nicht gehorsamenwollten, sondern nur solchen, welche in eigentlichen Glaubenslehren vonder Kirche sich trennen und aus ihren Meinungen hartnäckig beharren,da ohne Hartnäckigkeit endlich Nichts Ketzerei sei oder genannt werdenkönne. Mit Unrecht werde ihnen die Lehre zugeschrieben, daß Ketzer»nicht Treue und Glauben zu halten sei; da sich aus ihren Schriftengerade im Gegentheil bezeugen lasse, daß sowohl den Gläubigen als denUngläubigen, sie seien nun Ketzer, Zuden oder Türken, Verheißungenund Eidschwüre in erlaubten Sachen gehalten werden müßten, nicht aberin unzulässigen und unbilligen, indem der Eidschwur kein Band der Un-gerechtigkeit sein solle. Beichthören bringe das Amt der Geistlichen mitsich, und es liege, in Gemäßheit desselben, auch den Jesuiten ob, die Ge-wissen zu erforschen und zurecht zu weisen. Ob man sie, um ihrer Gü-ter willen, den Tempelherren gleich stellen dürfe, werde daraus abzu-nehmen sein, daß sie im ganzen Königreiche Böhmen, mit Einschluß vonGlatz. .. nur 5 Kollegien besessen, deren ganzes Einkommen sich nichtüber 10,000 Gulden belaufen habe, und worin mehr als 70 Personenzu unterhalten gewesen. — Die Anklage, daß sie Königen nach Leib undLeben gestellt, sei eine böswillige Verläumdnng, zu deren Widerlegunges hinreiche, die Lobsprüche und Gnadeubezengungen anzuführen, welchesie von dem allerchristlichsten Könige Heinrich IV von Frankreich unddessen Sohne Ludwig XHl erhalten hätten, nachdem sie eine Zeit lang,nicht wegen Missethat sondern wegen böser Zeit, aus Frankreich verbanntgewesen, dann ehrenvoll zurückgerufen und in alle Güter wieder einge-setzt worden. Mit der Auslegung des Majestäisbriefes hätten sie sichvon OrdenSwegcn nie befaßt und wenn auch einzelne Mitglieder ihr«Meinung darüber geäußert, so folge doch daraus nicht, daß die ganzeSocietät dafür verantwortlich sein müsse. Indeß geständen sie gern,daß sie an der Art, wie der Majestätsbrief dem Kaiser Rudolf abge-preßt worden, keinen Gefallen trügen, und daß überhaupt, nach ihrerMeinung, alle die Religion angehenden Sachen zuerst an den Papst,als den obersten Regenten der Kirche auf Erden, gebracht werden soll-ten. Sie schloffen mit dem Gebete, daß der Allmächtige ihren Wider-sacher» guten Verstand, reiche Gnaden, zeitliche Wohlfahrt und endlich,nach diesem Leben, die ewige Seligkeit verleihen wolle. — Diese Apo-logie, die sich durch ihren besonnenen und gemäßigten Ton vor allen bis-herigen Streitschriften auszeichnet, erschien zuerst zu Wien 1KI8. ZmAuszuge bei Khevenhiller, IX.
D. B.