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Zehnter Band.
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«-ermaßen der heilige Stuhl sich zu einer ansehnlichen Geldhülfebereit finden ließ, waren auch die kaiserlichen Gesandtschaften nachDänemark und nach Pariö erfolgreiche. Die Krone Frankreich,obgleich seit langer Zeit Schutzherrin und Bundesgenossin derdeutschen Prorestanten, um durch Nahrung der religiösen diepolitische Spaltung Deutschlands zu erhalten, waS ihr nur zugut gelungen, übernahm sogar die Anbahnung einer Vermittlungmit der Union, die den Ulmer Vertrag zu Wege brachte, womiteigentlich die Sache der böhmischen Rebellion entschieden war.

Ulmer Vertrag. 1620.

Ludwig X1H, der wirklich dieseSmal — noch stand keinRichelieu ihm zur Seite! — die Sache des Kaisers als die

das Reichsglied, nunmehr durch einhellige Wahl Reichsoberhaupt ge-worden, welches in seinen angestammten und bei der Krönung zu Pragvon den eigenen Unterthanen feierlich anerkannten Rechten der schnödestenVerletzung blosgestellt worden war. Hätte die Kirchentrennung nichtzugleich das Reich in unheilbaren Riß gespalten, wären nicht durch die-selbe dessen Stände in das verderbliche Bestreben verwickelt worden, dasauf Uebung von Rechten gegründete Ansehen ihres Hauptes immer mehrzu verkümmern, so hätte über die Frage, welches bei solcher offener Em-pörung Pstichl der Reichsglieder sei, auch nicht einen Augenblick Zweifelobwalten können. Nach allem dem aber, was seit dem schmalkaldischenBündniß in ununterbrochener Reihenfolge vor sich gegangen war, muß-ten bezüglich der Stellung des Kaisers zu den Reichsständen der Zwei-fel und der Widerspruch die Oberhand behalten; dies vornehmlich beidenjenigen des niedersächfischen Kreises. Der Grund hiervon war natür-lich. In keinem andern Kreise war es den weltlichen Fürsten gelungen,so viele ansehnliche Stiftungen der Kirche und Theile des Reichs inErzbisthüniern und Bisthümern an sich zu reißen, als in diesem. Wie-wohl man dann durch Berufung auf die angebliche Kirchenverbefferungin einer vermeinten Rechtfertigung solchen Raubes sich wiegen zu könnenwähnte, mochte doch zwischendurch ein leiser Vorwurf über widerrecht-lichen Besitz und begangene Gewaltthat neben der Ahnung sich durch-ziehen, daß blos die Zcitverhältniffe dem Kaiser ein schweigendes Zusehenvorübergehend abnölhigen, dessen Billigung niemals gewinnen könnten.Damit war, wenn nicht offene Feindschaft, so doch schleichendes Miß-trauen der thatsächlich Besitzenden gegen den obersten Wahrer des Rechtsund der Reichsverfaffung gesetzt. So abgestumpft, selbst bei wildemEingriff in das Gut der Kirche, dürfte zu jener Zeit das Rcchrsbewußt-sein noch nicht gewesen sein wie bei den Kaltberechnenden im Beginndes laufenden Jahrhunderts." Hurt er. Zur Geschichte Wallensteins.

D. B.