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denn die Reichsacht/ die zugleich über den Fürsten Christian v.Anhalt, den Markgrafen Johann Georg von Brandenburgzu Jägerndorf und den Grafen G eorg F riedrich von Hohen,lohe ausgedehnt wurde, gegen den Kurfürsten ausgesprochen werden(1621, 23. Januar). Mit Vollzug derselben wurden der Herzogvon Bayern für die Oberpfalz (da die Rheinpfalz schon in denHänden der Spanier war), der Kurfürst von Sachsen und derBischof von Bamberg beauftragt. An den triftigsten Gründen,an voller Berechtigung zu diesem Schritte fehlte es nicht, dochwaren die protestantischen Kurfürsten, namentlich Kursachscn derAnsicht, daß eine Achtserklärung gegen einen Kurfürsten nur un-ter Zustimmung der übrigen dürfe erlassen werden. Man wareben jeder Bethätigung kaiserlicher Machtvollkommenheit entwöhntund insbesondere, wie begreiflich, zeigte sich Frankreich wenigdavon erbaut*).
") „Man schrie laut über die Ungesetzlichkeit dieser Acht, theils weil sie dernöthigen Formalitäten ermangle, indem die Kurfürsten des heiligen rö-mischen Reichs nicht darüber befragt worden seien, theils weil ihr dierechte Begründung fehle, indem Kurfürst Friedrich V durch die Annahmeder böhmischen Wahl sich nicht gegen den Kaiser, sondern blos gegendas Haus Oesterreich vergangen habe, wenn es je ein Vergehen sei, eineangebotene Krone anzunehmen. Ein Fünklein Wahrheit mag in diesenBehauptungen liegen, allein noch gewisser ist, daß die Reichskonstitutionein bloßer Name geworden war. Jeder verletzte sie, so lange er dieMacht dazu hatte. Erst wenn ein Reichsstand so tief im Unglücke saß,daß die letzten Beweismittel der Fürsten, Kanonenkugeln und Pulver,nichts mehr nützten, berief man sich auf die Konstitution, als auf denletzten Strohhalm der Verzweifelten, um gleich nachher, wenn der Windgünstiger blies, gegen sie zu handeln. War es der Reichskonstitutiongemäß, als Luther den Deutschmeister und den Erzbischof von Mainzaufforderte, ihre geistlichen Lehen in weltliche Fürstenthümer zu ver-wandeln, oder als Kursachsen und Hessen im Einverständnisse mit Frank-reich den schmalkaldischen Bund schloffen? war cS der Konstitution ge-mäß, als Kurfürst Moriz den Kaiser Karl V in Innsbruck überfiel?oder als Friedrich V vor der Wahl zum böhmischen Könige mit demSavoyarden und anderen Fürsten über das Erbe HabSburgs das LooSwarf? Was Friedrich V Andern hatte zufügen wollen, war ihm selbstwiderfahren; er hatt« also eben so wenig Recht, sich über die HärteFerdinands zu beschweren, als der Preuße Friedrich H über die Hab-sucht Oesterreichs klagen durfte, wenn ihm in Folge des siebenjährigenKrieges alle seine Länder genommen worden wären." A. F. GsrörerGustav Adolf und seine Zeit. D- B.