Band 
Zehnter Band.
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heim, der e§ nicht für gerathen fand, damit sogleich zu beginnen.DaS höchst unkluge, beinahe verrückte Betragen mancher Prädi.kanten nöthigte indeß zu deren Austreibung. Im Ganzen mußtenihrer zehn daS Land verlassen (1621). Erst gegen Ende 1624ward die Austreibung aller Prädikantcn und protestantischenSchulmeister verordnet, auch jedem, der nicht katholisch werdenmochte, die Auswanderung erlaubt. Da sich herausstellte, daßdie Vertreibung der Prädikantcn nicht genüge, um die Reforma.tion durchzuführen, so erfolgte ein weiteres Mandat, mit dessenAusführung eine Kommission beauftragt wurde. Darin war dirprotestantische Erziehung der Kinder verboten, Duldung nur sol-chen Protestanten zugesagt, die beweisen konnten, daß ihre Vor-eltern schon vor 50 Jahren dem augsburgischen Bekenntnisse zu-gethan waren. Ein letzter Versuch der Stände, die Ausführungdieser Maßregeln zu hintertreiben, hatte und konnte keinen gün-stigen Erfolg haben; Inhalt und Form der ständischen Vorstellungwar vielmehr nur dazu geeignet, den Kaiser zu erbitiern. Siesuchten die protestantische Religion als die wahre darzustellen,deren Ausübung den Ständen von Rechtswegen gebühre, welchessie auch in ihrer Unterwerfung, die nur daS Zeitliche berühre,nicht aufgegeben hätten. Fast komisch aber im Munde dieserStände klingt die Behauptung, „daß ihre Religion statt zumAufruhr zu führen, vielmehr den rechten Gehorsam begründe".Diese Schrift konnte dem Kaiser nicht anders, denn als Frevelerscheinen. Endlich wird auch noch das alte Märchen aufge-

Klage betraf den Gegenstand des Verfahrens, nicht das Verfahren selbst,das die Protestanten ihrerseits, wo sie die Mächtigern waren, durch daseigene Thun gegen die Anhänger der für unwahr gehaltenen Lehre fürganz rechtmäßig erklärten. Nachdem aber die Ueberzeugung von der aus-schließenden und erleuchtenden Wahrheit der reformatorischen Dogmensich verändert hat, und eingeräumt wird, daß die in der katholische»Kirche Gebornen und Erzogenen Grund haben können, sich der Annahmedieser Dogmen zu weigern, ist es unvereinbar mit der geschichtlichen Un-parteilichkeit, die Klage über Versolgungssucht nur wider die eine Parteizu richten, und die letztere in den Augen eines ununterrichteten Geschlecht«gehässig zu machen... Wenn daher nicht etwa die Anhänglichkeit desKaisers an die Glaubenslehre seiner Kirche ihm zum Vorwurf gemachtwerden soll, so muß sich der Tadel darauf beschränken, daß er nichlgrößer als seine Zeitgenossen dachte. K. A. Menzel, N. Geschichte derDeutschen, V II.

D. B.