Band 
Zehnter Band.
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Kronen in den Frieden eingerückt. Der Kaiser sollte hinfüroin keiner Reichsangelegenheit irgend Etwas ohne Zustimmungder Reichsstände/ und zwar aller und jeder/ vornehmen können. —Obwohl aber dergestalt alle wesentlichen Gegenstände der Reichs,rcgierung von den Stimmen der ReichSstände abhängig gemachtwurden, so waren die letzteren doch nicht gesonnen, die Machtder Stimmenmehrheit gegen einander selbst anzuerkennen. Fürdie protestantischen Reichsstände wäre dies, bei dem Uebergewicht,welches die katholischen Stimmen im Fürftenrathe durch die vie-len Bischöfe hatten, noch gefährlicher gewesen, alS sich dem Macht-geböte Leö kaiserlichen Hofes zu unterwerfen. Der Streit überdas Entscheidungsrecht der Majorität, welcher auf dem berührn-ten Reichstage zu Speier 1529 den Namen „Protestanten" veran-laßt und seit den letzten Jahren Kaiser Rudolf'S II alle Reichs-tage zerrissen halte, bedurfte daher einer vermittelnden Auskunft,und diese wurde denn in der Festsetzung gefunden, daß in Rcli-gionssachen und allen andern Angelegenheiten, wo die Ständenicht als einstimmige Körperschaft betrachtet werden konnten,wie auch dann, wen» die katholischen und protestantischen Ständein zwei Theile sich sonderten, die Stimmenmehrheit nicht statt-finden, sondern nur ein freundschaftlicher Vergleich die obschwe-bcnde Streitigkeit beendigen solle. Sobald beide NeligionstheilealS zwei Parteien von verschiedenen Meinungen aus einandergingen, konnte hiernach nicht von dem Zählen der Stimmen aufjeder Seite und von dem Mehr oder Minder der einen oder derandern die Rede sein; die beiden Parteien wurden dann als zweiMächte von gleicher Größe gedacht, welche überein gekommenwären, ihre etwaigen Streitigkeiten im Wege der gütlichen Eini-gung abzumachen. Es war nicht nöthig, daß der Gegenstand desStreites die Religion berraf, sondern der Umstand, daß dieStreitenden von verschiedener Religion waren, reichte hin, denStreit zu einem RcligionSstreite zu machen, bei welchem dasobige Verfahren zur Anwendung kommen sollte. Dasselbe Ver-fahren wurde für den Fall vorgeschrieben, wenn etwa über denSinn dcS FriedenS Zweifel und Widersprüche entständen. Auchüber die Giltigkeit der Stimmenmehrheit in Betreff der Bewil-ligung von Reichssieuern wurde gehandelt; man konnte jedochdarüber zu keinem Schlüsse kommen, und verschob die Entschei-dung auf den nächsten Reichstag. - Ein Reich, in welchem dasOberhaupt keine Staatsgewalt besaß und den Stimmen der Glieder