Band 
Zehnter Band.
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Damit war der Bürgerkrieg erklärt. Die meisten Reichs-rathe flohen nach Polen, Karl nahm den Statthaltern eineReihe fester Städte ab, besetzte Finnland/ und ließ von noch zweirasch nach einander berufenen 'Reichstagen alle seine Maßregelngutheißen. Bald darauf (1598, 30. Juli) erschien der Königplötzlich mit polnischen Truppen und den entflohenen Reichs-rächen bei Calmar, welches ihm sogleich die Thore öffnete.Bald erklärte sich das ganze Land für seine Sache, mit Aus-nahme deö HerzogthumS Südermanland und der BauerschaftenNorlands und Dalekarlienö; diese bewaffneten sich alöbald fürden Reichövenveser, und wütheten gegen die Königlichgesinnten,während die beiden Gegner lange ohne Erfolg unterhandelten.AlS die beiden Heere einander bei Regeborg gegenüberstanden,überfiel ein polnisches Regiment die Truppen Karls im Rückenund brachte sie in Unordnung. Ein polnischer Offizier sprengtemit dem Kopfe eines feindlichen Soldaten auf der Lanze zumKönig und bat ihn dringend, den errungenen Vortheil zu ver-folgen. Aber der Anblick des BürgerbluteS drang tiefer in seinim Grunde cdleö Herz, als die Worte deö Offiziers. Er riefseine Leute zurück und gab dem Herzoge Zeit, sich wieder zu sam-meln. Diese schonende Milde verfehlte ihren Eindruck auf KarlsGemüth nicht. Er wollte in der ersten Aufwallung seine Trup-pcn entlassen und aus dem Lande gehen. Aber daS Feuer deSEdclmuths verflog. Die Unterhandlungen wurden wieder aufge-nommen. Mittlerweile kam die finnische Flotte an, die der Her.zog genommen hatte. SigiSmund fühlte sich nicht mehr starkgenug und zog sich nach Linköping zurück, wo eS (1598, 25. Sept.)zur Schlacht kam, die Stangebroschlacht heißt, weil sie an beidenUfern des Stangebro vorfiel. SigiSmund erlitt hauptsächlichdurch die Schuld seiner schwedischen Reiterei eine vollständigeNiederlage. Am folgenden Tage hielten beide Gegner eine per.sönliche Unterredung, welcher ein Vertrag folgte. Diesem gemäßsollte die Regierung an SigiSmund übergeben, aber in Ueber-einstimmung mit den Söderköpinger Beschlüssen geführt, undbinnen den nächsten vier Monaten ein Reichstag berufen, bisdahin aber alle vom Herzog eingesetzte Beamte in ihren Stellenbelassen werden. Ferner sollte der König seine sämmtlichen Trup-pen, mit Ausnahme seiner Leibwache, verabschieden und beideTheile vollständige Amnestie eintreten lassen, von der jedoch dieentflohenen ReichSräthe, mit Ausnahme deS katholischen Grafen