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Zehnter Band.
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Fünftes Kapitel.Polen, Lithauen, Lievland.

Wir wenden uns abermals einem Lande zu, welches sich vondem monarchischen Zuge dieser Epoche ausschloß, und das miteiner Wahlmonarchie die Vorrechte einer auf ihre Unabhängig-keit eifersüchtigen Aristokratie beibehielt.

Der polnische Adel, welcher unter sich keinen Rangunterschiedduldete, war einhellig in seinem Widerstände gegen die Kräfti-gung der öffentlichen Gewalt und gegen daS Aufkommen einesBürgerstandes. Die städtische wie die ländliche Bevölkerung wargänzlich unfrei, wenn auch die Lage des Stadtbürgers als eineetwas bessere als die des Bauern sich darstellte; jener nämlichhatte nur ein jährliches Entgelt zu entrichten, während dieser,außer der Abgabe in Geld, auch noch zahlreiche Frohnden schul-detr. An die Scholle gefesselt, konnte er von seinem Wohnsitzesich nicht entfernen ohne dir Erlaubniß des Herrn, welchem dasRecht über Leben und Tod seiner Eigenbehörigen zustand, mitalleiniger Ausnahme derjenigen, die sich dem wissenschaftlichenoder dem geistlichen Berufe widmeten. So waren neunzehnZwanzigstel des Volkes der politischen Freiheit beraubt, unddie Souveränem stand dem Adel zu, welcher ausschließlich dieNation ausmachte. Zwei Erzbischöfc, sieben Bischöfe, fünfzehnWoiwoden, fünfundscchzig Castellane bildeten den Senat, denobersten Rath der Republik, welcher die königliche Gewalt imSinne der aristokratischen Interessen leitete. Die anderen Ade-liehen und die Bürger von Krakau, welche ein adeliches Gemein-wesen bildeten, waren durch Nuntien (Landboten) vertreten,deren Zustimmung nothwendig war zur Ausschreibung der Steuern.Im Unterschiede von denen anderer Länder schlössen die Reichs,tage nicht das Recht und den Gebrauch aus, bei den wichtigernAngelegenheiten den Adel persönlich zu berufen; bei StaatSsachenmußten alle Landbotrn einstimmig sein, so daß, wenn von denVersammelten, deren Zahl sich zuweilen auf vier Hundert belief,ein einziger nicht zustimmte, keine Entscheidung erlangt werdenkonnte. ES ist dieS daS vielbesprochene liberum veto, die Ur-