Jakobinern durch Aufstellung ihrer Grundfäze (des Coa=.trat social , der Volks- Souvcrainität, des Repräsenta-tiv-Systems, der Gewalten-Theilung, der Universal-Republik ». s. w.) als angebliche Ideale, die zwar niekjcistirr hätten, denen man sich aber beständig annä-hern solle. Im Grund aber hat er niemand befriedi-get , überall gegen die Wahrheit angestoßen und nur dieheyden ersteren Classen in die Fallstrike der lezteren zu zie-hen gesucht. Das Radikal - Sophisma« von welchem KantHier ausgeht, was aber unter taufenden seiner Leser nichteiner bemerkt, auch gewissermaßen durchaus neu und ihmeigen ist, besteht darin: daß er den Worten Raiurst an -und bürgerlicher Zustand absichtlich einen ganz an-deren Sinn als den bisher üblichen unterschiebt, unterdem ersteren nicht etwa den außergesclligen (angeblichursprünglichen oder als Hypothese angenommenen) son-dern auch den gegenwärtigen und bisherigen gesellschaftli-chen versteht, in welchem nur Privat-Recht gelte, lwo-rin er Recht hat) sodann aber behauptet, daß dieser gesel-lige Naturstand (die Ordnung Gottes) rechtlos, justi-tia. vacuus, ein Zustand der Ungerechtigkeit sey , und manmithin erst jezt daraus treten solle, um einen angeblichjuridischen oder rechtlichen zu stiften, welchen er, dembisherigen Sprachgebrauch zuwider, auch den bürgerli-ch en nennt, der freylich nie bestanden habe, deraber wenigstens als Idee angenommen werden mäße,um ihn nach und nach einzuführen. 3o) (S. die Einlei-
jo) Man pflegte sonst die existirenden gesellige» Verhältnisseoder wenigstens die Staaten ausschliessend den bürgerlichenZustand zu nennen, welcher aus der lateinischen Sprachehergenommene Ausdruk freylich nicht paffend ist und zu vie-len Irrthümern Anlaß gegeben hat. Kant hingegen ver-sieht unter seinem bürgerlichen Zustand etwas nagelneues«