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i ktlng S. lll. tt. 6. 136. 166. u.«. m.) Die erstere je-ner Behstuptungen , dstß der bisherige gesellschaftliche Zu-! stand ein Stand der Natur sey, ist allerdings richtig und
i ein Blik des Genie, der den wizigen Sophisten auf die volle
Wahrheit geführt haben würde, wenn er sie redlich gesuchthatte. Die leztere Behauptung hingegen, daß man ausdiesem jezigen Zustand heraustreten solle, ist das sublimir-teste ? verstekceste und gefährlichste jakobinische Gift das nochjum Vorschein gekommen, denn sie zielt offenbar dahin, be-ständig auf Zerstörung der bisherigen Staaten hinzuarbei-ten, sie gleichsam mit aqua tofana zu töden, um soge-nannte rechtliche, d. h. Nevolutions-Verfassungen ein-zuführen. 2I) Auch ist mir Kant eine neue Schule, ein«Abart der nemlichen Revolutionö- Sekte entstanden, dienicht von beglaubten ursprünglichen Thatsachen, nicht vonHypothesen, sondern von Idealeu oder Postulaten derVernunft, von fortgehenden Reformen, von An-näherung zu dem sogenannten rechtlichen Zustand
künstliches, was man erst jezt machen solle, und dieses istwohl zu bemerken um den Sinn seines Buches recht zuverstehe».
ai) Hätte Kant das Privat- Recht in ein aussergeselliges undein geselliges, dieses wieder in Dienst- und Societäts-Ver-hältnisse eingetheilt: sodann aber das Völkerrecht (dasRecht der Staaten unter einander) als eine Modifikationdes ersteren, das Staats - Recht (Fürsten- und Republikcn-Recht) als eine Modifikation des lezteren, nemlich als dieAnwendung des geselligen Privat- Rechts auf unabhängigePersonen und geschlossene gesellige Verhältnisse vorgetragen:alsdann würde er der wahre Reformator des Natur«Rechts geworden seyn. Schenkt mir Gott Zeit und Kräf-te, so hoffe ich diese Idee einst noch vollständig und imZusammenhang entwiklen zu könne».