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Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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überhaupt alS Wissenschaft gar nicht existttt. r) DieVorschriften des natürlichen RcchtS herrschten mehr imHerz der Menschen alS in den Büchern oder wurden un-ter dem allgemeinen Namen von göttlichen Geboten zu-gleich mit der Religion vorgetragen. Gewöhnliche strei-tige Fragen wußte man nach der Natur der Saeh unddem einwohnenden Rechtsgcfühl besser zu beurtheilen , alSwir nach unseren heutigen falschen Systemen. Schwie.rigere Fälle wurden von den Weiseren und Gelehrterenentschieden. In Ansehung des StaatS-Nechtö, wel-ches allerdings einen Theil des Natur-RechtS ausmacht -war eö die Meynung aller älteren Gelehrten ohne Aus-nahm, daß die Staaten oder die Macht der Fürsten undObrigkeiten von Gott selbst herkomme.^ Siegründeten diese Behauptung auf eine Menge bekannterbiblischer Sprüche, «> das Concilium von Paris nahmden nemlichen Lehrsaz unter die Glaubensartikel auf unddie deutschen Fürsten unter Ludwig dem Bayern erklärten

Z) J. Hi Boelmer Jus pubi. univ. Cap; V. §. i -

4 ) Müllers Schweizergcschichte enthält unter anderen diemerkwürdigsten Beyspiele - mit welch natürlichem Scharfsimtdie alten unqelehrten Eidgenossen die schwierigsten staatsrecht-lichen Fragen zu entscheiden wußten. §; B. in dem Streitzwischen dem Volk von Wallis und den Herren von Raron 1419,zwischen der Stadt Luzern und der Gcmeind Wegqis 1433*Tb. m. 187, vorzüglch aber zwischen den Appenzellern unddem Abt von St. Gallen 1410. Allein sie suchten vorerstdie Facta genau zu kennen und dann wendeten sie einfäl«tiglich das natürliche Rechts - Gesez mit Klugheit darauf an,

5) Boehmer l. c. ©, 18 r,

6 ) 1 Cbron. xxx. i 2 . I» deiner Hand steht eS jemand großund stark zu machen. Ps. 103, v. 6. Der Herr schaffet Ee-rechrigkeir und Gericht allen die Unrecht leiden. Dan. U . 31,

Krster Band. g.