Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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ins empörende und absurde zu treiben: waren die ersten,welche zusammenhängende Systeme über das allgemeineSraais-Recht schrieben, indem dieser Name den rhapso-dischen GelegenheikS - Schriften eines HobbeS, Sidncyund Locke durchaus nicht gegeben werden kann. Sie ver-liessen aber den alten Grundsaz, daß die Staaten oder dieMacht der Herrschenden von Gott (der Natur) selbst ge-schaffen worden seyen weil sie den einfachen und natürli-chen Sinn desselben nicht einsahen, oder weil er von densogenannten Machiavellisten ganz falsch und anti-biblischzur Beschönigung aller Gewaltthätigkeiten mißbraucht wor-den ;var. Dagegen hatten die Ereignisse in England unddie bey dieser Gelegenheit erschienenen Parlheyschrifteneine allgemeine Aufmerksamkeit an sich gezogen und weil'sowohl Hobbes, ein Anhänger deö Königg, als Sidneyund Locke, Anhänger der Parlaments- oder Volks-Partey,die Idee eines bürgerlichen ContraktS zum Princip überden Ursprung der Staaten gemacht hatten, folglich, ju-ristisch zu reden, dieselbige gleichsam für eine prozedür-liche Wahrheit galt: so scheint mir hierin der wahreGrund zn liegen, daß diese wunderliche Hypothese soleichten Eingang gefunden hat und auch von Männern derverschiedensten Gesinnungen ohne Prüfung angenommen wor-den ist. Nun wähnten die deutschen Juristen und Publicisten,es seye um nichts weiter zu thun als jenes neue und scheinbarePrincip auf eine für Fürsten und Völker beruhigende Weiseauszulegen, und dabey, wie sie sich ehrlich ausdrükten, diedeyden Excesse des Machiavellismus oder HobbesianiSmuSund des MonarchomachiSmuS (wovon jener die Königezu Tvrannen, dieser die Völker zu KönigSmördern mache)gleich zu vermeiden) ohne zu bedenken, daß derHaupt-

> 53) Cavendum II. ut duo illa extrema in qute Monarchcr