Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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veränderlich machen zu wollen, wäre die absurdeste Fessel/die man der menschlichen Freyheit auslegen könnte. Ci-vi l- G e se z e bilden sich von selbst durch Uebungen und Ver-träge der Menschen unter einander. Was einem jeden ge-höre oder nicht gehöre/ was er rechtlich bestze oder nicht: dasist ein Faktuni/ mitbin nach Beweisen/ nach Eigenthums-Titeln und Verträgen/ nicht aber nach Gcsezen, die von obenherab gegeben werden, zu entscheiden. Jene Urkunden sinddie Norm oder das Gest;, nach denen der Richter in Civil-Sachen zu urtheilen hat. Der Inhalt der Privat - Conven-tionen ist/ wenige Beschränkungen abgerechnet, den Par-teyen überlassen , mithin sehr verschieden; die Formen der-selben sind großentheilö gleichgültig und können so we-nig überall die nemlichen seyn, alö rS die NahrungS-Mit-tel oder die Kleidungs. Stoffe aller Völker des RussischenReiches sind. Crimtnal- oder Strafgeseze werdetteigentlich nicht den Privat - Personen gegeben/ sie sindInstruktionen für die Unter-Richter um thneuden Willen des obersten Richters in Absicht auf die Unter-suchung und Bestrafung der Verbrechen bekannt zu machen.Fand die Kayserin dergleichen für ihre Gerichte nothwen-dig oder wollte sie denselben auch eine bestimmte Prozeß-Ordnung in gewissen Civil-Angelegen Heiken ^ er-theilen : so war sie dazu vollkommen befugt und konnte zuihrer Entwerfung Nechtsgelchrre und sachkundige Män-ner berufen, welche die Sache besser verstanden hättenäls eine gemischte Versammlung aus alle» Ständen undClassen des Reichö. Oder sollten diese Deputirten derKayserin selbst Geseze geben, über Gegenständeund Angelegenheiten gebieten, die sie nichts angiengen,

144) Lutelar-Sachen, Liquidationen, Betreibungen, die rigent«lichc PrvjeßforiN u. s. tv,

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