22 »
chen Domainen und Gebäude , sogar sein Mobiliar - Veramögen alSNational- Güter erklärt oder verkauft, seineübrigen Einkünfte und Gefälle, als ungleich vertheilte Con-tributione» der Bürger angesehen, mithin abge-schafft oder verändert, und dafür neue eingeführt, nach de.uen jeder Bürger nicht etwa nach einer sonst bestandenenrechtlichen Schuldigkeit, sondern nach seinem Vermö-gen zu den öffentlichen Ausgaben beytragen sollte. DemKönig selbst aber alö obersten Beamten der Nation,als Chef der vollziehenden Gewalt ward nur eineBesoldung angewiesen und allergnädigst die Wohnungin einigen seiner bisherigen Gebäude eingeräumt. Er, dervorige Herr und oberste Gesezgeber, der reichste und einzigunabhängige Gutsbestzer im ganzen Land, dessen Dienstesonst so begierig gesucht worden, sollte nun nichts eige.it e mehr bcstzen, über nichts mehr gebieten können, mitKraft auSger üstet aber willenlos nur die Geseze von anderenvollziehen lassen und der erste Knecht oder Leibeigene seinerUnterthanen seyn. I6) Zu diesem End wurden ihm zwar inabsteigender Linie bis wieder zu den einzelnen Bürger»herab, ein neugeschaffenes Heer von Beamten, Ministern,Verwaltern, Richtern, Commissarien, Soldaten und äus-seren Agenten beygegeben, die übel subordinirt und man-gelhaft instruirt noch schlechter unter einander zusammenhien-gen. Aber sie besorgten nicht mehr königliche, sondernNatio-nal-Geschäfte, sie waren meist nicht von dem König erwählt,
r;) Man warf auch den flüchtigen Königlichen Prinzessinnen vor,daß sie National-Vermögen fortschleppten, weil sie ihreHcmder und Kleider mitfühlten.i$) Er durste ja nicht reisen, lich ohne Bewilligung nicht zeherrStunden von Paris entfernen. Seit dem ;ten L>ct- n%%war er ein Gefangener.