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Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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Nicht von ihm bezahlt, Nicht seine Diener sondern die desVolks; der sogenannte König konnte sie großenthcils wedereinsezen noch absczen, weder belohnen noch strafen und dochsollte er oder seine ersten Minister für alles verantwortlichseyn und daö geringste Versehen ihnen allein bcygemeffenwerden. Aus einem schwachen Rest früherer Gewohnheitoder weil anS dem Kampf der Parteyen bisweilen noch etwasinkonsequentes hrrvorgicng und irgend eine Spur des Al-ten gerettet wurde oder aus Furcht vor einem möglichen all-gemeinen Widerstand, wenn die Dinge vor der Hand zu wettgetrieben würden: ward dem König noch in Abficht der Ge-sezgebung nur das einzige Recht eingeräumt, die Beschlüsseder Rational- Versammlung auf eine bestimmte Zeit zwey-mal suspcndiren, gleichsam von dem übelunterrichteten anden besser informirten National- Willen appelliren zu kön-nen, übrigens dann die Stelle eines obersten VollziehungS-Beamten in seiner Familie erblich erklärt und seine Per-son für u n v e r l e z l i ch ausgerufen, welches aber bereits mitallen übrigen Principien der neuen Verfassung im grellstenWiderspruch stand. ^ Den Jnnbegriff dieser fragmentari-schen unter den schwierigsten Umständen und dem entsczlich-sten Parteyen-Kampf gemachten, am Ende blos von einerFaktion unter den Reichöständen erzwungenen Dekrete -«>

17) Die Erblichkeit der Königswürde beruhte vorher auf derErblichkeit eigener Privat« Machr; bey einer anvertrautenGewalt hingegen konnte sie nicht mehr statt finden. Un«verlez lich war der König, weil er die höchste Gewaltbesaß und als» niemand ihn weder strafen noch vor Gerichtziehen konnte. Ein Beamter aber, ein Besoldeter, einGefangener kann nicht unverlezlich seyn.

18) Mehr als die Hälfte der sogenannten Reichsständc wolltendaran keinen Theil mehr nehmen, sie protestirten öffentlich