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Gewalt besaßen und ausübten, hatte keine einzige ihreMacht durch den freyen, vielweniger durch den allge-meinen Willen des Volks erhallen, sondern durch eigeneKühnheit erkämpft und sogar wider den Willen desVolks beybehalten. Vorerst herrschten unbeschränkt dieReichöstände , nachdem sie den schwachen König zu chremDiener herabgewürdiget hatten; sodann die gesezgebendeVersammlung und die National-Convention, beyde nichtvon dem Volk, sondern von den Jakobiner-Clubs mitschrekensvolle« Maßregeln erzwungen und nach ihremSinne zusammengesezt; ferner die verschiedenen Faktionendes National-Conventeö selbst, welche in bürgerlichemKrieg durch Hinrichtungen und Ausstoßungen über ihreGegner gesieget hatten; endlich das Vollziehungs-Di-reklorium das sich durch einen militärischen Gewalts-streich von einem Theil seiner Collegen und von den ihmlästigen VolkSdeputirten befreyte. Eine jede dieser wech.selnden eollektiven Herrschaften legisferirte, handelte undurtheilte zugleich; sie erklärte ihren Willen, ließ ihn voll-ziehen und veränderte denselben wieder, wie sie es fürihre Zweke nöthig fand; die Spaltung der obersten Gewaltwar in der Realität unmöglich, mochte man sie auch noch sosehr auf das Papier geschrieben haben; eine mußte immerdie höchste von allen seyn und bey gleichen Kräften undeollidirenden Interessen nothwendigern Kampf entscheiden,der bald wieder dem Mächtigeren die Herrschaft gab. IhreVerordnungen und Befehle, die sie Gescze nannten, wa-ren nicht nach dem Volkswillen, sondern vielmehr gegendenselben gerichtet oder ihm wenigstens fremde und gleich-gültig. Auch hatten sie nie die Sicherung der Menfthen-Rcchte, die Handhabung der individuellen Freyheit, son-dern nur die Sclbstcrhaltung und die Freyheit der herr-schenden Partey, die Befestigung der nen entstandenen