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Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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hängig wären.^°> Oder sollen Herren und Diener,Freye und Dienstbare in die nemliche Genossenschaft tre-ten und alS Bürger derselben (ihren bisherigen Verhält-nissen unbeschadet) einander gleich an Rechten seyn? Dießgeht noch weniger an, denn Genossenschaften wollen auSgleichen Elementen zusammengesezt und insbesondere frey-willig seyn. Welcher Freye, welcher Hausvater wirdwohl in eine Gesellschaft treten, wo er von seinem Gesinde,seinen Dienern und Untergebenen, denen er sonst befehlenkonnte, überstimmt, mithin unterdrückt oder seiner Frey-heit beraubt werden kann, wo er nicht mehr als jedervon jenen zu bedeuten hat? Oder man nehme den entge-gengesezten Fall, welcher wohl der natürlichere und wahr-scheinlichere ist, daß alle Diener immer noch dem Wille»ihres Herren gehorchen und in der gemeinsamen Genos-senschaft nach seiner Meynung stimmen würben; wo bliebedann die Freyheit oder Sicherheit der übrigen Genossen,denen nicht so viele Diener und Freunde zu Gebote stün-den ? "> Müßten nicht diese lezteren die Ausschließung derDiener begehren, damit nicht ein brütendes Uebergrwichtmächtiger Familien-Häupter entstehe,, von denen baldwieder eines über alle anderen emporwachsen würde ? Rein!

50) Auf diese leztere Art sind freylich verschiedene Gemeinden,in der Folge Republiken entstanden, aber nie an vem nem-lichen Ort mit und neben ihren vorigen Herren. Auchwurden sie meist von früheren Herren selbst gestiftet, warendaher ursprünglich nicht unabhängig und hatten ganz an-dere Zwcke als die Sicherung der Rechts unter den Bürge-ren selbst.

$t) Es könnte wohl auch begegnen, daß einer mit 100,000 be«wafncten Dienern auftreten und selbige al§ eben so vielestimmende Bürger anerkennen lassen würde.