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fas des SysteniS widerspricht, nach welchem der bürgerlicheContraet nicht zwischen verschiedenen Fürsten, sonderrUzwi-schen den Untergebenen jedes Einzelnen geschlossen wordenseyn soll. Dort hätte man zwar die möglichen Elementeeiner Genossenschaft; denn Fürsten oder zerstreute unab-hängige GutSbestzer sind einander gleich, zwar nicht anMacht und Bestzungen, aber an Rechten und an Freyheit»Sie allein vermöchten auch der Verbindung die Jndepen-denz zu geben, ohne welche gar kein Staat denkbar ist.Was soll nun aber diese bewegen in eine dergleichen Ge-sellschaft einzutreten und daS köstlichest Gut, das höchsteGlük, ihre eigene Unabhängigkeit aufzuopfern? Etwa diegrößere Sicherheit eines jeden, es sey gegen äußere Feindeoder gegen einander selbst, wie sie ihnen von ein paarPhilosophen auf dem Papiere vorgewählt werden dürfte ?Aber der eine ist vielleicht nie beleidiget worden und stehtden Ruzen einer solchen Genossenschaft nicht ein, die ihnvielmehr selber beleidigen könnte. Ein anderer wird ant-
aukgeschlossen. Ich finde diesen Dorwurf nicht ganz ge.gründet. Kaut und Gchlozer, Professoren zu Königsbergund Göttinge», waren sie nicht selbst besoldete Diener,hatten sie nicht Nahrung und Schur von den unabhängigenHausvatern Friedrich Wilhelm zu Brandenburg und Georgin. zu Hannover? Und der Herr Abbä GieyeS, welcher
noch 1789 tout ce qui est Jans la dependance d’un maiire,
alle Königlichen und Privat-Beamte, sogar die Pächter,von dem freyen Bürgerstand ausschlieffen wollte: (-url-'riers «lar p. 38 ff.) war er nicht selbst in der Abhängigkeitvon seinem Bischoff ober Erz-Bischoff, diese von dem Papstu. s. w. Gelbst die großen Lehenträger find sie nicht in derAbhängigkeit von demjenigen, der ihnen daS Lehen gegebenhat? dem fie dafür Treu und andere Pflichten geschworenhabenr