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Wird auch niemand mehr ein Schloß an seine Thüre ma-chen, seinen Aker einzäunen, seinen Garten mit einerMauer umgeben dürfen, oder wo hört die kleine Versiche-rung auf, wo fängt die Befestigung an?Oder sollendie in den Staat getretenen Bürger in eigener Sache nichtmehr Frieden und Bündnisse schließen dürfen, gleichwiesie. das Recht des Krieges aufgegeben haben sollen? Wirdmau ihnen verbieten Streitigkeiten zu beendigen, Feind-schaften auszusöhnen, in Collisione« sich freundschaftlichzu vertragen, ihre Kräfte zu erlaubten Zweien undgemeinsamen Bedürfnissen zu vereinigen ? Ist nichtjede Communität, jeder Societäts-und Hülfs-Vertragein Bündniß? Welche Bündnisse sollen also verbotenseyn, die unschuldigen oder nur die feindseligen oder beydezusammen? Das erste und legte ist absurd, das zweyte un-nötig , denn feindselige Bündnisse sind Beleidigungen,schon durch das natürliche Gesez verboten und können auchohne künstliche Staats-Errichtung behindert oder bestraftwerden. Werden sich ferner die Staats-Genossen dasRecht wegnehmen lassen in ihrem Haus und Gebiet, soweit ihr Vermögen reicht, Aemter zu schaffen , Dienste an-zubieten und zu vergeben, zu inftruiren, über die Erfül-
und zum Schur des Eigenthums, warum nicht Menschen:Nach den neueren Grundsären wird auch niemand mehr ei«nen Haushund halten dürfen, denn es ist ja Selbsthülfe undnicht prozeffuarische Hülfe.
64) 2 . H. Boehmer r- B. distinguirt rwischcn munimentis le-vissimis et fortioribus. Erstere will er doch den Privat«Personen gestatten. — Lauter Logomachie und Phraseolo-gie. — Die großen Befestigungen unterläßt man, weil manihrer nicht bedarf »der weil man nicht das Vermögen dazuhat-