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Daß es also durch die bloße Natur gesellige Verhälk-uisse gebe und geben müßt/ ist nicht nur durch die Ver"nunft und allgemeine Erfahrung bewiesen, sondern auchheut zu Tage ziemlich angenommen. Gleichwie aber dieNatur diese Bande der Menschen durch Verschiedenheitder Kräfte und wechselseitige Bedürfnisse knüpft: so schaf-fet ste auch nothwendiger Weise in jedem derselben Herr-schaft und Abhängigkeit, Freyheit und Dienstbarkrit, ohnewelche jene Verbindungen gar nicht bestehen könnten. Siemacht die einen Menschen abhängig, die andern unabhän-gig, die einen dienstbar, die anderen frey. Oder ist etwadas unmündige Kind, der Arme, der Schwache, derUnwissende und Rathsbedürstige nicht durch seine Naturabhängig, so weil sein Bedürfniß geht? der Mächtige,der Reiche, der Weise nicht durch seine Natur ftey, we-nigstens so weit diese ihm von Gort gegebenen Kräftereichen? So herrschet noch heut zu Tag, wie vor Alters,der Vater über fein Weib und seine Kinder, der Herrüber seine Diener, der Anführer über seine Begleiter,der Lehrer über seine Schüler und Jünger, der Haus-herr über seine Haugsaßen, der Land-Eigenthümer überseine Knechte und Tagelöhner > ja über alle die, so aufseinem Grunde wohnen, und ein einziger Mensch kann so-gar mehrere dieser Eigenschaften in sich vereinigen, erkann Vater, Hausherr, Anführer, Lehrerund Erundbe-sizer zugleich seyn, mithin aus verschiedenen Gründen inausgedehnterem Grade über viele Menschen herrschen.Was finden wir aber in diesen einfachen Verhältnissen,wenn wir ihre Natur näher betrachten und an das Gest;der Gerechtigkeit halten? Erstlich entstehen sie nicht durchkollektive Verabredungen und Zusammcntretungen, sonderntheils durch die Natur von selbst oder durch einzelne (in-dividuelle) Dienstvertrage; nicht von unten herauf, son-
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