sien und höchsten, denen aste übrige» weichen müssen,die bey allen menschlichen Geboten immer vorausgeseztoder stillschweigend vorbehalten werden,-v von welchen,aber von welchen allein, niemand zu dispensirettbefugt ist. Sie sind endlich, waS zwar weniger be-obachtet wird, was man aber zur Ehre des göttlichen Ge-sezgeberS und zur Beförderung seines Reichs nie genug.einschärfen und wiederholen kann, die mildesten undfreundlichsten, diejenigen die am leichtesten zu erfül-len stnd, die noch am meisten befolget werden; ste gebietenin zwey Worten alles nöthige und nichts unnöthiges, stelegen der menschlicheu Freyheit die wenigsten Fesseln an,ihr Joch ist sanft und ihre Last ist leicht. ^ Ja! werdiese Geseze der inneren moralischen Natur betrachtet,ihre Gründe und Zweke verfolget, der muß eben so sehrin Bewunderung versinken als wenn er die Größe undWeisheit Gottes in der äußeren Natur erforscht. Bey
matione, promulgatione non indigent. ©, auch Cic. deLegibus II.
zi) S. hierüber Achenrrall j. n. proleg. §. 57. Das ist auchder Sinn des bekannten Spruches: Man muß Gott mehrfürchten als die Menschen-
52) Nee vero aut per senatum aut per populnm solvi haelege possumus. Cic. Daraus wird sich auch die Materievon den Privilegien und Dispensationcn befriedigend erkläre«.33) Daher auch die tiefsinnigsten Rechtsgelehrten immer so sehrund mit Recht gegen die Vervielfältigung menschlicher Ge-scze eisern, wovon wir seiner Zeit bey dem Abschnitt vonden Gesezen mehr reden werden. S. unter anderen Bocfi-
mer jus pnll. univ. pag. 91. 575- 376. 380. 381. 38 r.
383. Plato, Tacitus und auch Baco waren der nemli.chen Meynung.
zg) Groß sind die Werke des Herren, wer sie betrachtet hat ei-tel Lust daran. Ps> in, V. j.