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jedem Schritt entfaltet sich ihre Weisheit, ihre Wohlthä,tigkeit, ihre Kraft mit höherem Glgnz, sie sind allweise,allgütig wie^ihr Urheber, und keine Freude übertrifft dasEntzüken, das mit dem Fortschreiten in dieser Erkenntnißbegleitet ist, die man im eigentlichen und erhabenstenSinn eine Anschauung Gottes nennen kann.
Warum sollen wir aber diesem Gesez gehorchen, dawir es doch übertreten können? was ist der Grund sei*«er Verbindlichkeit? ES mag der menschliche Ei-gendünkel ,^der verschleyerre Atheismus sagen was er willrso ist zuleztttin anderer Grund als der göttliche Wille,d. h. der Wille desjenigen der das Gesez gegeben und inunser Herz gcpflanzet hat. Denn jedes Gesez sezr einenGefezgeber, jedes Gebot einen Gebietenden voraus. AlleWeisen des Alterthums erkannten diese Wahrheit, esschämten sich die berühmtesten Philosophen und Juristenaller Jahrhunderte nickt zu sagen: die Verbindlichkeit deSnatürlichen GeftzeS sey von Gott allein. Nicht der
35) »Das Gesez des Herren ist ohne Wandel und erquiket die»Seele. Das Zeugniß des Herren (das sich in der gan-»zen Natur offenbaret) ist gewiß und machet die Albernen»weise. “
36 ) S. die obigen Stellen von Sophocles, Aristoteles, Ci.ccro u. a. m. scrner Cumberland <><- legg, nat, Cap.,,die schöne Deduktion in Pufendorf j. n. er g. L. II. Cap,Z. §. *o, obligatio legis naturalis est a Deo. Bo e hm erjus publ. univ, p. 18, Auch noch Achenwall und Püt.ter. Prolog, jur, nat, §, 43. 4*. 5 o. it. §. 69— 74. sehrgefühlvoll. Bey den Neueren findet man dieses nicht mehr.Hat die Wissenschaft dabey gewonnen r Hilf Himinel! wiedie Naturrechts - Systeme seither auch in allem übrigen aus-sehen ! Allein gleichwie die Furcht Gottes der Weisheit Ansang