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Staaten, aber nicht die Staaten selbst entstanden; denndiese lezteren sind kein Gesez , kein Institut von Menschengemacht. sondern wie wir bald zeigen werden, ein gleichallen anderen Menschen-Verbindungen durch die Naturvon selbst gegebenes Verhältniß. HülfSanrufung zumSchuz des beleidigten Rechts und unparrevifche Hülflei-siung veranlaßen die Gerichtsbarkeit, positive Geseze kom-men nur hintenher nach entstandenem und oft wiederhol-tem Mißbrauch; nicht um das Recht selbst einzuführen,sondern um an die verlezw oder mißkannte natürliche Re-gel zu erinneren, um gegen die Vergebungen bestimmteStrafen anzudrohen oder um besonderen Personen die Un-tersuchung und Entscheidung der vorkommenden Fälle auf-zutragen^ 3<) Wo wenig Mißbrauch »st, da giebt eö auchwenig oder keine menschlichen Geseze, aber Staaten undReiche findet man überall, was wieder beweist, daß sie nichtpon Menschen eingeführt sind. Auch zeugt die Menge sol,cher Geseze ganz und gar nicht für die Vollkommenheiteines Menschen - Verbands oder für die Herrschaft der Ge-rechtigkeit in einem Land, sondern vielmehr für das Ge-gentheil; denn sie beweiset offenbar, daß das natürlicheGesez dort wenig in Ehren seyn muß , viel Mißbrauchstatt gefunden hat, viele Beleidigungen geschehen seynmüssen, gegen welche man dergleichen Vorschriften nöthigfand, die gewöhnlich ihren Zwek doch nicht erreichen.
Z6) Das ist der Sinn der bekannten Hsrazifchen Verse, «tur»
I, (sc. kumanaj inventa metu injusti fateare necesse est,,, tempora si sastosque velis evolvar« mundi.” Sirm. L. /•
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37) Davon wird seiner Zeit bey dem Abschnitt von dem Gesezge-bungS r Recht ausführlich gehandelt werden, incorruptissima
respublica plurima: leg es, ©. auch 0bkN S. 389. Note ZZ.