jungen eben so nothwendig/ und zwar nicht blos umdem Schuldigen die Macht zum Schaden zu nehmen/oder künftiges Uebel zn hindern; sondern auch um dasEhrgefühl der übrigen Beamten zn beleben/ als die inihrer eigenen und der Welt Achtung verlieren/ wenn siemit schlechten und pflichtvergessenen Menschen vermengtwerden, und man mithin zu der Vermuthung berechti-get ist/ daß sie nicht viel besser alö jene seyn möchten/ diemir ihnerrcher nämlichen äußern Ehre genießen. DieStrafen können / wie die Belohnungen, nach Maaßgabder Umstände unendlich abgewechselt und gradmrt wer.den; sie sollen aber sch nell auf das Vergehen erfolgen/weil sie dann allgemein gebilligt werden, da sie hingegennach langer Verspätung, wenn daS Andenken der Uebel-that vorbey ist/ als eine unnölhtge Grausamkeit erschei-nen; und übrigens sollen sie auch nicht geheim bleiben/auf daß der Ernst deö Fürsten in Handhabung des ua-türlichen GesezeS bekannt werde / und solches auch andernzum Beyspiel, den Gerechten aber zur Genugthuung diene.Sticht mit Unrecht hat man in unsern Tagen, selbstvon Seite deö gemeinen Volks, vielen Fürsten vorwer-fen gehört, daß sie weder zu belohnen noch zu strafen mehrwüßten. Durch solche Gleichgültigkeit gegen Tugend undLaster kömmt man um alles Ansehen, wird schlecht be-dient, und pflanzet offenbar nur Lauigkeit und Egoismus;da hingegen die Erfahrung und die ganze Geschichte be-weist, welch' thätige, talentvolle und vortreffliche Gehül.fen sich diejenigen Fürsten erwarben, welche die Trieb-federn der Hoffnung und der Furcht, der Ehre und derSchande zum Beßren ihres Diensts in Bewegung zu se-
ik) besonders in den eritifchen Revolutionszeiten die wir seit*789 erlebt haben.