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«. s. w. sin- nur zur Ermunterung der gewöhnlichenPflichttreu bestimmt und auch dazu hinreichend; für außer-»rdentticheS Verdienst aber müssen auch außerordentlicheBelohnungen vorhanden seyn , auf daß die Hoffnung im.merfort neu belebt werde, und der Eifer auch in den höch-sten Stellen nicht erkalte. Der Mensch sucht Reichthum,Ehre, Auszeichnung, überhaupt steigende Macht undFreyheit: und diese müssen dem ausgezeichneten Dienerallmählig verschaffet werden, wenn er sich derselben durchrühmliche Thaten würdig gemacht bat. Ist er auch fürseine Person mit Gold, Aemtern und Titeln gesättiget,so kann er noch in seinen Kindern belohnt werden, oberwünscht auch auf dieselben das erworbne Ansehen undmittelst dessen das Andenken seiner Tugenden fortzupflanzen.Daher sind gelegenheitliche Fürstliche Geschenke, welchehier wie im Privat-Leben die wechselseitige Freundschaftbefestigen, und zugleich ein stetes Erinnerungö-Miktcl der-selben sind, StandeS-Erhöhungen, OrdenS-Bänder, in höherem Krade dann und um das Ansehenauch auf kommende Geschlechter zu perpetuiren, Güter-Derschenknngen, erbliche Lehen, mit Primo-genitur-Vorzügen und anderen Auszeichnungen, z. B.mit Bcsreyung von gewissen Lasten und Beschwerden, sehrzwekmäßig; sie müssen aber eben deßwegen nicht vcrschwen-bet, sondern nur selten und für evidentes Verdienst ausge-theilt, auch je nach den Verhältnissen und den Wünschen derbetreffenden Personen unendlich abgewechselt und graduirtwerden, weil sie sonst allen Werth verlieren würden, undman zulezt gar kein Mittel zu Belohnungen mehr hätte.Auf der andern Seite sind aber schnelle entehrendeStrafen für wirkliche und gualifizirte Pflicht-Verle-
»;) Porträts, Dosen, Ringe, Porzellan, Silbergeräthe rc.