wenn die erlittene Beleidigung von irgend einer mensch-lichen verzeihlichen Schwachheit herrührt, oder wenn eShinlänglich erhellet, daß der Beleidiger sich seiner Hand-lung gereue, und mithin derselben Wiederholung nichtzu besorgen ist. Derjenige Krieg ist aber nicht nur ge-recht, sondern auch nothwendig und pflichtmäßig,wo man nicht nur beleidiget ist, sondern wo auch die Ge-nugthuung nicht anders als durch Gewalt der Waffen er-halten werden kann, und wo man überhaupt bey demKrieg weniger Gefahren als bey dem Frieden zu besor-gen hat. Straf-Kriege können zwar auch gerechtseyn und geschehen bisweilen, wenn sie schon selten die-sen Namen führen. Denn, wie wir seiner Zeit bewiesenhaben, so ist man Verbrechen und Gewaltthätigkeiten blosnach dem Recht der Natur zu seiner Selbstvertheidigungund künftigen Sicherheit, mithin auch gegen Unab-hängige zu strafen befugt, und das Wort strafen heißteigentlich nichts weiter als seinen Feind durch zugefügteUebel dabin bringen, daß er in Zukunft nicht mehr scha-den könne oder nicht mehr schaden wolle. 9 > Aber manmuß sich wohl hüten diesen AuSdruk Strafkrieg ge»gen solche Gegner zu gebrauchen, die einem an Kräftengleich sind und wo mitbin der Erfolg ungewiß ist. Dennso wie im Privat-Leben in der Regel nur der Mächtigere
r) Schi» sind hierüber die Sprüche der Alten : Incurritur i»pericula , ubi quiescenti paria metuuntur. Seneca.
Oder ubi pax servientibus gravior est quam liberi*bellum. Liv.
Misera pax bello bene mutatur, ubi aut ausos liber-tas sequetur, aut victi iidem erunt. Tacitus.
Justa piaque sunt arma quibus necessaria, et neces-saria quibus nulla sine armis spes est salutis. Lif. I. g.
9 ) Vergl. B. II, S. -Zr—-z--.