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sie nie vollkommen zum Zivek. Nachgiebigkeit zurechter Zeit, wenn man zu begründeten Beschwerden An-laß gegeben hat, eine edelmüthige freywillige Aufhebungder Ursachen der Unzufriedenheit, könnte zwar unter Um-standen gut, ja vielleicht daS beßte Mittel seyn, um denInsurgenten die Waffen auS den Handen zu winden undalle Gemüther auf der Stelle wieder zu gewinnen. Dennwarum sollte ein Fürst nicht auch erklären können, daßer sich geirrt habe: die Anerkennung eines Fehlers, denman die Gewalt hätte durchzuftzen, ist eine edle Hand-lung, welche überlegene Tugend, entschiedenen guten Wil-len vorauSsezt, und daher daS Ansehen vermehrt statte-zu schwächen. Aber theils ist ein solcher Edelmukh über-haupt bey den Menschen (bey den Privatpersonen wie beyden Fürsten) äusserst selten und daher nicht leicht zu er-warten ; theils macht ihn oft die herrschende Erbitterung,daS wechselseitige Mißtrauen unmöglich oder unwirksam,wenn man auch schon dazu geneigt wäre; und endlich kanndie Nachgiebigkeit sehr leicht als Schwachheit ausgedeutetwerden, die Insurgenten (welche ihrerseits auch nicht im-mer edelmüthig sind) zu mehreren unbescheidenen Forde-rungen anreizen, und dadurch die Macht des Fürsten ge-fährden. Selten erfolgt daher eine solche Nachgiebigkeitvon denjenigen Fürsten selbst, welche die Beschwerdenund den inneren Krieg veranlasset haben; wohl aber un-bedenklich von ihren Nachfolgern, als welche sagen kön-nen, daß jene Handlungen nie ihr Wille gewesen seyen,mithin durch deren Abstellung an Ansehen eher gewinnenalS verlieren, und denen auch in allen ihren Versprechun-gen und Zusicherungen viel eher geglaubt wird. So hatz. B. Kaiser Leopold 11. im Jahr 1790 durch unge-säumte Aufhebung aller von seinem Vorfahren angeord- "*neren Neuerungen, seine zahlreichen, großemheilS in offe-