Ein und fünfzigstes Capitel.
Fortsezung.
7. Schliessung vortheilhafter Verträge undVermeidung aller nachtheiligen.
(Föderative Macht.)
I. Allgemeine Regel» über die Kunst vorthrilhafte Verträgezu schlieffen. — Ueberhaupt ist mehr auf den Willen alrauf den Verstand zn wirken.
II. Vortheilhafte Verträge sind solche wodurch man seineMacht vermehrt, sich Freunde erwirbt, die Unabhängigkeitsichert und künftige Gefahren abwendet.
III. Nachtheilige Verträge sind meist eine Folge der früher ie*gangeuen politischen Fehler. Daherige gewöhnliche Schäd-lichkeit der Neutralität nud der ewigen Schuz - und Truz«Bündnisse.
^aS siebente zur Erhaltung der Unabhängigkeit und mitähin zur Fortdauer der Staaten nicht minder wesentlicheMittel, ist die Schliessung von vortheilhastenVerträgen und die Vermeidung aller nachthei-ligen, welche die Unabhängigkeit gefährdenkönnten. Man kann dieses die Macht an Freun,den oder auch die föderative Macht heiffen, derenErwerbung und Behauptung einer der wichtigsten aberauch der schwierigsten Theile der Staarsklughett aus.macht, weil von mächtigen Nachbaren das meiste zu hoffenoder zu fürchten ist, und diese Verhältnisse nicht immerdie nämlichen bleiben sondern durch mancherley Umständewechseln und wechseln müssen, Zwar laßt sich die Kunst