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vorthcilhaste Verträge zu schlössen, «icht wohl in allge-meine Regeln fassen. ES wird dazu eine genaue Kennt-niß der Menschen und der begünstigenden Umstände, wieauch ein besonderes NegociationS- Talent erfordert, wel-ches einigen Nationen besonders eigen, anderen abermehr oder weniger .versagt zu seyn scheint. *) Ueber le-gen heil an Macht und Einfluß, welche dem anderen con-rrahirendcn Theile viele Gegen-Vortheile anbieten kann,ist freylich, auch ohne Verlczung der Gerechtigkeit, daswesentlichste ErleichterungSmittcl glüklicher Regociationen.Sie allein kann viele Bedürfnisse, viele Wünsche befrie-digen, und sich dafür andere Leistungen auSbedingen; un-ter Fürsten wie unter Privat-Personen comrahirt manimmer besser und leichter je mächtiger man ist. 2 > Aberauch diese Mittel wissen oft die mächtigsten Fürsten nichtzu benuzen, und oft gelingt eö dem Schwächeren durchGewandtheit des Geistes und durch Beharrlichkeit im Zwek,welche die Mittel zu wechseln weiß und sich durch kleineHindernisse nicht abschreken läßt, selbst über den StärkerenVortheile zu erhalten. Dabey läßt sich als eine aus derNatur der Menschen fliessende Haupt-Regel annehmen,daß eS bey allen Unterhandlungen weit mehr auf Erwe-kung des guten Willens alS auf Darstellung der rechtlichenoder politischen Gründe, mithin vorzüglich auf die Freund-schaft der dirigirenden Hauptpersonen, gegen deren per-sönliche Eigenschaften und Verhältnisse man nicht anstos-scn muß, auf Gewinnung deö ZutranenS, welches docham beßken durch Redlichkeit und guten Willen erworbenwird, auf angenehme empfehlende Eigenschaften deö Un-
l) Vergl. hierüber de Mariens drott des gens moderne, p.
346 und die daselbst angeführten Bücher.i) %. I. <*'. 557.