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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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Itv Hüls noch Versorgung habe»/ oder in drükende AS.hängigkeit von erbettelten sogenannten Wohlthätern kom-men, die das Unglük durch ihre Vorwürfe noch peinlichermachen, deren Herz sich keiner langgewohnten Verhält-nisse , keiner früher geleisteten Dienste erinnert. 3 *> Nocheine mildere Art von Knechtschaft, oder vielmehr ein Ue-berreft derselben, sind die sogenannten Ehrschaz- oderTodfallspflichtigen ( manus mortua) welche un-ter der Bedigung freygelassen sind, daß wenn sie ohneKinder absterben, daS Gut wieder an den Herrn zurük-

r?) Wie milde die Leibeigenschaft bey den Allem anen war,beynahe wie unsere Pachr-Akkorde aus Halbscheid, bangers. leg. Alemann. Tit. XX. bey ©olbstft und MüllerSchw. Gcsch. — Ueber den guten Zustand der Leibeigene»in Hungarn vergl. die oben angeführte Schrift de indoleet conditione rusticorum in Hungaria 1808. Itt RUß-

land haben die Leibeigenen der Krone ein sehr gelindesGchiksal Sie bezahlen bloß eine jährliche Steuer ( Obrock),sind übrigens frey, bauen das ihnen zugetheilte Landund treiben welches Gewcrb sie wollen; auch können sieGüter ankaufen. Die Leibeigenen der Edelleute werdenebenfalls sehr milde und liebreich behandelt, sie bezahlenihre jährlichen Abgaben und gewisse Frohndienste und Na-turalien. Einige erhalten gegen eine bestimmte jährlicheAbgabe einen Paß, und können gehen wohin sie wollen.Viele werden reich, es giebt sogar Millionärs unter ihnen.Sie gemessen ihres erworbenen Vermögens, lebe» mitgroßem Aufwand. Oft bieten sie ihren Herren bedeutend«Summen an, damit sie die Güter nicht verkaufe», und ebenso oft bitten Freygelassene ihre Herren demüthig sie wiederals Leibeigene anzunehmen, besonders wenn sie alt undkränklich sind. Wichelhausen Gemälde von Moskauiroz. S. *53 — *69,