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erzrvungne Beschränkungen der wahren Natur der König-lichen Gewalt widersprechen, in der Anwendung beynaheunausführbar sind, und das Reich unvermeidlich zum Rumführen, so strebt ihnen auch die Natur der Dinge entge-gen, und die nämliche Geschichte beweist, daß sie gewöhn-lich nicht gehalten werden, sobald die Könige nur wiederzu einiger Macht gelangen, da hingegen dasjenige wa-allgemeine Regel und natürliches Recht ist mit wenigeneinzelnen Ausnahmen stets beobachtet zu werden pflegt. aa >
Viertens sehen wir auch in allen Ländern, daß die Er-öfnung derreichöständischenVersammlungen, die Formder Berathschlagungen, die Art der Entlas-sung selbst u. s. w. unter solchen Formen, Redensartenund Ceremonien geschieht , welche durchaus die gänzliche
--) So sehr es z. B. bestimmt war, der Kayser solle keinenKrieg ohne Einwilligung der Stände anheben: so war die-ses unmöglich, indem ein Krieg gewöhnlich durch Umstände,deren man nicht Meister ist, abgenöthigct wird, und die Formder Einwilligung erfolgte allemal nur dann, wenn die Reichs-Kriege bereirs angefangen hatten. Auch hat nie ein RrichS-Friede durch unmittelbare Mitwirkung der Stände geschlos-sen werden können ; denn die Negotiationcn würben inS un-endliche fortgedanrr haben. Der Kayser mußte ihn schljes-sen, und die nämliche Krone Frankreich welche dießorts seineRechte zu beschränken gesucht hatte, wollte hintcnhcr dochnur mit ihm trakkircn, verlangte daß man ihm dazu Voll-macht gebe u. s. w. Festungen hat man ebenfalls erbautohne die Stände zu fragen, hingegen aber nicht ohne ihreBewilligung Steuren ausgeschrieben. Auf das Papier kannman schreiben was man will, aber die Natur der Dinge iststärker, und zwingt den Geschäftsgang zulezt nur nach ihrenGesezen,