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Neybeit und Oberherrschaft des KönigS, von Seiten -erStände aber die höchste Ehrerbietung und Unterwürfigkeitbeweisen. Weit entfernt/ daß die Souverainitäl der Kö-nige durch ReichSstände beschränkt werde, glänzt sie imGegentheil nie herrlicher als bey solchen Anlässen, woHaupt und Glieder vereiniget sind, die Superiorität überso viele Große und Vornehme, über die Zierde der Rationselbst, sichtbar dargestellt wird, und zu der eigenen Machtder Könige noch die Unterstüzung aller anderen Mächtigendes Landes hinzukömmt. Die Deputirten erscheinen ge-wöhnlich zuerst um bey dem Könige aufzuwarten, fürdie Ehre der Zusammenberufung zu danken,und alle Treu, allen Eifer zum Beßren des allerhöchstenDienstes zu versprechen. Die Bestimmung der Zeit unddes Orts der Versammlungen hängt von dem Gutfindendes Königes ab, durch ihn allein werden die einzelneszerstreuten Stände zu einem vorübergehenden Corpus gebil-det. Er fährt dahin in größter Pracht und mit allen Jm-signien der Gewalt umgeben, welches hier gerade deßwe-gen nöthig ist, um die Uebcrlegenheit über so viele ange-sehene Männer an Tag zu legen, die ihrerseits zum Zei-chen der Ehrerbietung ebenfalls in möglichstem Glanz er-scheinen. In der Versammlung selbst sizt der König aufeinem erhabenen Thron, dem Sinnbild der Oberherrschaft,die übrigen aber unter ihm, ein jeder nach seinem Rang.Er sizt bedekt, während die Deputirten mit entblößtemHaupte stehen müssen. Er redet zuerst, und zwar in eige-nem Ramen, nicht als Beamter der zu seinen Oberen,sonder» als Herr, der zu seinen Dienern und Unterthanenspricht. Er redet, wie noch heut zu Tag der König vonEngland, von seiner Krone, seinen Domainen, seinenArmeen, seinen Flotten, seinen getreuen Unterthanenu. s. w., wiewohl bey solche« Gelegenheiten zur Erwe-