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gen oder allSschliessend zukomme; denn so wie der Königeigene Güter verschenkt/ so kann er auch die von ihm ab-hängenden Aemter und Dienste vergeben wem er will, unddiejenigen vorziehen die er die Würdigsten findet, oder dieer sonst zu belohnen wünscht. Dadurch wird niemandenein Recht genommen, niemand in dem Seinigen beleidigt.Zm Anfang eines militärisch gegründeten Reiches ist sol-che Begünstigung beynahe nothwendig, um sich der Treueund des Eifers seiner Beamten zu versichern; in der Folgeaber, nach Maßgab als die stegende und die besiegte Rationmehr zusammenschmelzen, nimmt sie immer mehr ab,wird weniger auSschliessend, und nie und nirgends hat sieals ein gesezlicheö Privilegium bestanden. Denn die Kö-nige selbst würden schwerlich cingewilliget haben, sichauf solche Weise die Hände binden und in ihrer Freyheitbeschränken zu lassen; wenigstens wäre dieses von ihrerSeite eine große Unklughert gewesen, und könnte nurschwachen Regenten, entweder bey inneren Unruhen, odernach vorgegangenen offenbaren Mißbräuchen, unter ande-rem Dorwand enllokl worden seyn. Aber auch in diesemseltenen Fall wird das Znkonvcnient durch den Briefadel,d. h. durch die Aufnahm in die Classe der Getreuen undLehenSfähigen (welche sogar zu gleicher Zeit mit und nebstder Ertheilung deS AmteS geschehen kann) wieder korri-girr und aufgehoben. Uebrigenü beweist die Geschichte,daß schon unter den Franken, kurz nach der EroberungGalliens, viele alte Eingeborne zu hohen Reichswürdenernennt wurden, und in keiner Epoche hat man sich ein-zig und allein an den Lehens- oderGeburtS-Adel gehal-ten. In Frankreich gab eS zu allen Zeiten häufigeBeyspiele, daß Männer, die keineswegs zum gesezli-chen Adel gehörten, oder von sogenannt bürgerlicher Her-kunfk, auch sogar zu den höchsten Ehrenstellen gelang-