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bald als eigene betrachtet werde , folglich der Beamte sichbey der ersten günstigen Gelegenheit zum unabhängigenHerren emporschwinge oder wenigstens seine Befugnissestets zu vermehren trachte. So sind das Arabische Cali-fat, die Hunnischen und Mongolischen Monarchien u. s. w.aufgelöset worden; so ist auch daö deutsche Reich zerfal-len, in welchem man die seltsame Rechtsverkehrung sah,daß die eigene Macht der Könige wäblbar, daS anvertrauteAmt der Herzoge und Grafen erblich geworden war; sowird es vielleicht bald auch dem Türkischen Reich erge-hen. Um also dieser Zerrüttung vorzubeugen, müssendie Stellen der unmittelbaren Königlichen Statthalter nichterblich gemacht, ihnen nicht zu viele verschiedenartige Ge-walt übertragen, und ihr Gebiet nicht über gar zu großeProvinzen ausgedehnt werden.
2 ° Die Verschenkung oder Hinleihung von Ländereyenan die siegenden Getreuen, unter gewissen Gegen-Ver-pflichtungen , ist ebenfalls nothwendig, nüzlich und klug,daher auch in allen militärischen Staaten üblich. [ *> DaSdeutsche Lehen-System insbesondere, mit seinen Unterab-theilungen und seiner den Vasallen eingeräumten Frey-heit, ist eine der schönsten Institutionen die sich denkenläßt; und wenn ein von Gott inspirirter Weiser über dieMittel befragt worden wäre, daö harte und zerstörendewelches sonst mit der Niederlassung einer fremden Armeein erobertem Land verbunden ist, zu milderen, Wohlstandund Freyheit schnell wieder zu heben, und doch die billi-gen Ansprüche der Besiegten, der Sieger, und des KönigSselbst mit einander zn versöhnen und verständig auszuglei-chen : er hätte keinen bessere» Rath als diesen geben köa-
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,z) Dergl. oben S. -31 -