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lative Uekerlegenheit über alle zu behaupten, anderseitsdurch sanfte und gerechte Mittel dem allzugroßen AnwachSihrer Macht vorzubeugen, damit sie nicht aus FreundenFeinde werden, ihren König nicht bekriegen «och sich ge-gen denselben mit Erfolg verbinden können. Zu diesemEnd sind gewisse StaatS - Maximen nöthig, welche dieTheorie zwar bestimmt angeben kann, die aber (waSvielschwerer ist) unverrükt im Auge behalten, und Jahrhun-derte hindurch heilig beobachtet werden müssen, indem hierdie Folgen eines begangenen Fehlers oft nicht mehr gehin-dert werden können.
i° So ist es zwar natürlich und unvermeidlich, daß derFeldherr, welcher mit seiner Truppe ein Land erworbenund sich in demselben fesigesezt hat, seinen ursprünglühenGetreuen, wie vorher in der Armee, einen Antheil anseiner Macht lasse, selbige zu hohen Aemtern erhebe, mitLändereyen beschenke, und durch gewisse Privilegien be-günstige , um sie dadurch zu belohnen und sich die Fort-dauer ihres Dienstes zuzusichern; 13 > aber diese hohen,mit vereinigter Civil- und Militär-Gewalt verbundene»»ReichSämter dürfen schlechterdings nie erblich ge-macht werden. Anvertraute Gewalt forterben zu las.sen, widerspricht der Natur der Sache und ist eben soungereimt als nach der Meynung neuerer Sophisten dieeigene Macht der Könige wählbar machen zu wollen. DieÜbertragung einer großen Gewalt an eine einzelne Per-son, wenn nicht die Noch eö erfordert, ist schon an undfür sich gefährlich, und wird dieselbe gar noch erblich er-klärt, auch mit ausgebreitetem Länderbcsiz verbunden: soist es nach der Natur des Menschen unvermeidlich, daß sie
i«) Dergl. oben S. a;?- 23*,