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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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muth vorbehalten, eine solche Legion von Orden zu schaf-fen , Bänder, Kreuze und Sterne mit vollen Händen aus.zutheilen, ohne die damit decorirten Personen durch ge.wisse Statuten und Gelübde an die Person und das Inte-resse des Fürsten, oder an die Uebung besonderer Tugendenzu binden, folglich nur auf die leere Zierrath, auf das äus.sere Zeichen, aber auf den Geist und das Wesen derSache gar keine Rükstcht mehr zu nehmen. Endlich

20 ) Wir mangeln Zeit und Hülfsmittel um, wie ich es wünschte,die Statuten der verschiedenen Europäischen Hoforden st*Audiren und unter einander zu vergleichen. Ich bade zu-fälliger Weise nur diejenigen des Königl- Preußischen schwar-zen AVlcrordens vor mir. Obgleich er erst im Jahr 1701gestiftet worden, so glaubt man nach Inhalt und Sprach-gebrauch in einer anderen und besseren Welt zu seyn. DerAdler ist das Sinnbild der schüzende» Gerechtigkeit, derLorbeer-Kranz bedeutet die Gerechtigkeit der Belohnungen,der Donnerkeil die Gerechtigkeit der Strafe». Der Wahl-spruch heißt suum cuique , und der Zwek des Ordens istRecht und Gerechtigkeit zu üben und jedem das Seinezu geben, welches noch besonders dahin ausgelegt wird,Gott zu geben was Gottes ist und den Menschen war denMenschen gehört (folglich keine zeitgeiftige revolutionäreUniformität.) Die christliche Kirche soll die Grund-lage dieses Ordens seyn. Art. IV. Der Ordens - Eid Art.XI. lautet wie folget: »Ein christliches tugendhaftes,»Gott und der ehrbaren Welt wohlgefälliges Leben zu füh-»ren — auch andere mit dazu aufzumuntern und anzufri-„schen — die Erhaltung der wahren christlichen Re-»ligion überall, absonderlich aber wider die Ungläubige»„ zu beförderen — Armer, verlassener, bcdrukter Wittwen»und Waysen, auch anderer Gewalt und Unrecht leidender»Leute sich anzunehmen. — Ueber die Ehre des Köniqli-»chen Hauses und des Ordens, absonderlich aber über die»Königlichen Prärogativen und waS denselben anhänget z»