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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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Zweytes Capitel.

Entstehungsart der Communitäten undRepubliken.

I. Die Natur selbst bringt keine Communitate» hervor; sie sindkünstliche Institute.

H. Au denselben sind die Menschen, ohne ganz besondere Vor-theile, überhaupt von Natur nicht geneigt.

III. Ihr oberster Deranlassungs. Grund sind gleiche Kräfte undgleiches gemeinschaftliches Bedürfniß.

IV. Die Communitäten werden gewöhnlich gestiftet:

a. Durch frühere Herren, welche die zerstreuten Individuendurch einen gemeinsamen Vortheil vereinigen;

L. durch zufällige Umstände, entstandene gemeinsame Bedürftniße oder angefallene gemeinsame Besizungen;

«. durch einzelne Menschen, die zur Erreichung irgend einesZweks sich Genossen oder Verbündete mit gleichen Rechtenund gleichen Beschwerden anwerben.

V. Alle Republiken und Communitäten sind daher ursprünglich nuraus wenigen Mitgliedern bestanden. Beweis dieses SazeS ausder allgemeinen Erfahrung.

Aie Natur selbst bringt nur.Individuen, allenfalls mitwechselseitigen Abhängigkeit- und Dienst. Verhältnißen,d. h. größere und kleinere Familien, aber keine Corpora,tionen hervor: und da man bisher alle Staaten, selbst dieFürstenthümer oder die erweiterten unabhängigen Fami-lien, als dergleichen Communitäten oder bürgerliche Ver-einigungen dargestellt hat, so erklärt sich auch daraus,warum sie von den meisten Rechtslehrern für eine will.kührliche, künstliche, von anderen fÄs eine späte, von