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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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einigen sogar für eine unnöthige Erfindung gehalten wor.den sind.

Ein einzelner Mensch ist nemlich, wie schon anderswobemerkt worden, bereits durch die Natur vorhanden undgegeben, und wenn er durch Eigenthum und günstige Ver-hältniße mächtig oder glüklich genug ist, um einerseitsselbst unabhängig zu seyn, anderseits fremde Bcdürfnißebefriedigen und mithin die Dienstleistungen anderer Men.schen erwerben zu können, so wird er eben dadurch einFürst; woraus sich auch erklärt, daß die Fürstenthümerdie ersten und ältesten, die natürlichsten und zahlreichstenStaaten sind und seyn müssen. Communitäten oder Ge-nossenschaften hingegen können nur durch künstliche Ver-anstaltung der Menschen gebildet werden, und es brauchtschon ganz besondere Umstände und Bedürfnisse, um siezn einer solchen, ihre individuelle Freyheit eher beschrän-kenden als erweiternden Consociation zu veranlassen oderzu nöthigen. Die Stiftung derselben ist schon äußerstschwierig, ihre Fortdauer und die Erwerbung der Unab-hängigkeit noch viel schwieriger, und darin liegt auch derwahre Grund warum die Republiken In der Geschichte sospät und so selten vorkommen . z> Zu CommunitätS-Verhäll-nissen, zu gemeinsamen Befizungen, sind die Men-schen an und für sich gar nicht so geneigt als man glaubt.Man ist dabey niemalen frey, nie Herr über das Seinige,und niemand duldet gern Genossen seiner Macht. 2 > DieGemeinschaft ist vielmehr die Mutter alles Zankes, weilzwey gleichberechtigte Willen über den nemlichen Gegen.

i ) Vergl. B. n. S- 3-7.

3) Omuistjue potestas impatiens consortis erit.