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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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rin weit größerer Nuze es erfordert/ kann man von demGelübde/ wie von jedem Versprechen/ durch denjenigenentbunden werden zu dessen Gunsten eS geschehen ist; unddas ist auch zur Beruhigung deS einzelnen hinreichend,da im Allgemeinen die Natur der Dinge und die Gewohn-heit schon dafür sorge«/ daß der Mensch einen im rnänit*lichen Alter/ mit reifer Ueberlegung ergriffenen Stand so-leicht nicht wieder verläßt/ und auch / ohne eigenen gra-sten Nachtheil/ nicht immer verlassen kann. i

Nach diesen Gruudsäzen und Beweisen läßt sich nunauch die Falschheit der neuern pseudo. staatsrechtlichenLehre erkennen/ kraft deren kein Bürger den Staat sollteverlassen/ keiner aus der erdichteten oder wirklichen Ge-uossenschaft sollte heraus treten dürfen. Gleichwie maniu die neuen Bürgerschaften oder sogenannten Vernunft-Staaten mit Gewalt gezwungen/ mit Gewalt zuunbestimmten persönlichen und dinglichen Leistungen ver-urtbeilt wurde/ so sollte man auch mit Gewalt in den-selbigen verbleiben. Diese sklavische Doctrin, welche alleMenschen zu Leibeigenen macht und an die Erdscholle hef-tet, fließt abermal aus jenem schon so oft widerlegtenRadikal-Irrthum/ nach welchem die Staaten künstlicheRcchtS.Affccuranzen seyn sollen und außer ihnen/ in blosnatürlich.geselligen Verhältnissen/ kein Gesez der Gerech-tigkeit bestehe oder wenigstens nicht gehandhabet werdenkönne. Daß aber solch atheistische Theorien auch schonauf die Praxis einen traurigen Einfluß gehabt haben«beweisen die verschiedenen RevolutionS-Republiken unft.rer Tage/ welche die in ihre Communitäk gezwungenenBürger auch mit Zwang an dem AnStritt verhindern woll-ren, und solche Leibeigenschaft dann noch Freyheit hei-