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lcztere Eigenschaft, so ist das eine Unvollkommenheit dieeinem gemeinschaftlichen Willen wie dem Privatwillen ei«nes Einzelnen anklebt, und die man anderswo ebenfallsdulden muß. ES kömmt sogar nicht immer auf diese hö-here Weisheit und Klugheit an,. wiewohl sie allerdingszu wünschen wäre. Wo die Sache selbst und auch ihrGegeusaz erlaubt ist, wo man die Wahl zwischen meh-reren Beschlüssen hat: da ist der bloße Wille ein entschci«dender Grund, und inner dem Kreise ihres Befugnissesgiebt es unzählige Fälle, wo nicht nur Fürsten sondernauch Communitäten und bloße Privat. Personen mit vol«lem Rechte sagen können: sic volo, sic jubeo, stat proratione voluntas.
Unterdessen giebt es verschiedene Arten oder Gradevon Majorität. Erstlich läßt sich zwischen der Mehr«heit aller Mitglieder der ganzen Genossen-schaft, sie mögen in der Versammlung anwesend seynoder nicht, und zwischen der Mehrheit aller in derVersammlung gegenwärtigen unterscheiden. Dieerstere kann zwar in gewissen außerordentlich wichtigenFällen durch besondere Statuten vorgeschriebenwerden, sie versteht sich aber nie von selbst, wäre in denineisien Fällen unausführbar, und würde fast jeden Be-schluß unmöglich machen. Auch ist sie nur in neuerenZeiten von revolutionären Faktionen benuzt worden, umselbst die Trägheit, die Gleichgültigkeit, oder den offen«baren Widerwillen wiükührlich zu ihren Gunsten zählenzu können. " Die Majorität der in der Versammlung
7) So bat man z. B. in Frankreich bey den dem Volke vorgeleg-ten sogenannten Constitutione» zwar erklärt, daß sie von der