109
Fessel aufzulegen/ heißt erstlich so viel als die Lebendenzu Sclaven der Verstorbenen, machen, eine Sclaverey dieum so viel ungereimter wäre/ da sie auf gar keinem ge-genseitigen Vortheil mehr beruht. Welches Recht habendie Vorgänger oder die Verstorbenen/ ihren lebenden Nach-kommen einen Willen aufzudringen/ der vielleicht durchUnwissenheit und Leidenschaft zum Gese; gemacht/ entwe-der zu jeder Zeit ungerecht und zwekwidrig war, oder we-nigstenS durch veränderte Umstände unpassend und verderb-lich geworden ist/ das Wohl der Republik hinderen odersogar ihre Existenz auf'S Spiel sezen kann. Noch unver-nünftiger und drükender ist ein solcher Wille , wenn seinUrheber selbst nicht mehr existirt, folglich ihn weder er-klären/ noch auslegen, noch milderen, noch davon di-spensiren kann, und gleichwohl niemand an seinem Pla;ihn zu vertreten befugt ist. Zudem gelten nur die gött-lichen oder natürlichen Geseze überall und zu allen Zei-ten; menschliche Verordnungen hingegen (durch welcheniemand ein absolutes Recht erworben hat) sind nurein Mittel zu gewissen Zweken, und müssen also aufge-hoben und verändert werden können, sobald der Zrvekwegfällt oder daö Mittel selbst untauglich ja sogar schäd-lich geworden ist, oder bessere Mittel an seinen Plaz ge-stellt werden können. Das Gegentheil zu behaupten wärenur ein crasser, legistischer Aberglaube, nach welchemman den Geist der Form, daS Leben selbst dem todtenBuchstaben aufopfern würde. Endlich ist die Forderung,daß menschliche Geseze auch für künftige Generationen,wider ihren Willen, verbindlich seyn sollen, sogarunmöglich und unausführbar. Wenn die Nachfolger denWillen und die Macht haben solche Geseze abzuändernoder nicht zu befolgen, wie sollen jene früheren Gesezge-