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ligkeit oder Gleichheit beobachten will'. Wir haben schonanderöwo in dem Capitel von den Steuern und Auflagen 9 >überhaupt bewiesen, wie schwer, ja unmöglich es ist zubestimmen, was alles unter das Vermögen gerechnet wer.den solle; wie viel größer noch die Schwierigkeiten sind'dieses Vermögen unter allen seinen verschiedenen Gestaltenzu erkennen, zu schäzen oder in Geld anzuschlagen, zuverificiren; wie unbillig und unklug eS ist, nur alleindas Capital-Vermögen, die Ersparniß treuer Vergangen-heit, mit Steuern zu belegen und so die Wurzel allesNational.Wohlstandes anzugreifen; wie der Reichthum ei-nes Mannes nicht blos nach der Summe seines Vcrmö-genö, sondern nach seinen reellen Einkünften und nothwen-digen Bedürfnissen berechnet werden muß, die man über-mal nicht kennen noch richtig schäzen kann; wie man sichdaher, vermöge des Zwangs der Natur, zulezt immer mirfrcywtlligen Angaben oder freywilligen Zahlungen begnü-gen muß: und wir wollen also diese frappanten Bemer.kungcn hier nicht wiederholen. Haben nun schon die uach-einem gewissen, für alle gleichen Quotient abgenieffenenVermögenssteuern so viele Jnconveniente, so müssen diesogenannten progressiven oder Classen.Steuern,,wo nach gewissen willkührlich festgesezten Classen auch eingrößerer Quotient deö Ganzen gefordert wird, und woman z. B. von 2000 Thalern Einkünften und darunterzwey von Einhundert, von 2001 bis 4 ooo vier von Ein-hundert, von 4001 bis 6000 sechs von Einhundert undvon da in höherer Progression zehrn bis zwanzig von hun-dcrt bezahlen muß, als eine noch viel ungerechtere undverderblichere Erstndnng betrachtet werden, die. nur un»
9 ) Vergl. B- n. 345-348.