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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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tine geringere Classe zu sezen und verheimlichet viele Be.standtheile seiueS Vermögens; er hat dazu nicht nur denmächtigsten Reiz, sondern auch Mittel genug in Händen,und wird gewöhnlich noch von andern begünstiget. Oftmüßte einer sogar die Zunahme seines Wohlstandes ver-wünschen , blos um von der lästigen doppelten Steuer be-freyt zu werden, die ihn von den vermehrten Ausgabennicht enthebt und ihm dasjenige gleichsam als Strafe weg-nimmt, was er durch Tugenden erworben hat. Sparsam-keit und Fleiß würden, schädlich, Trägheit und Verschwen-dung oft nüzlich werden, welches die Ordnung der Naturumkehrt- und mithin auch niemalen gut seyn kann.

Freylich wird man gegen diese Grundsätze einwenden,daß die absolut gleicheu Beyträge der Bürger einerRepublik nothwendig gering seyn müßten, damit sie vonden ärmeren Mitgliedern ebenfalls bezahlt werden können,und daß sie also niemals eine bedeutende Summe abwer-fen, vielwcniger in evidenten Nothfällen hinreichen würden^Dieser Einwurf ist auch zum Theil allerdiltgs richtig,aber man braucht deßwegen dem Gesc; der Gerechtigkeitnicht untreu zu werden; denn. unter solchen Umständengiebt eS andere Mittel, oder die Bürger werden sich auchleicht zu größer« freywilligcn Aufopferungen und allerley.Donationen einverstehen. Vorerst besteht also die allge-meine Regel, daß eine Republik, gleichwie ein Einzel-herr, so weit immer möglich, .aus ihrem eigenen ge-meinsamen Gut und aus den allfälligen gleichenBeyträgen ihrer Mitglieder leben soll: kann sie diesesnicht, so muß sie ihre Bedürfnisse vermindern,, d. h. ih-ren Aufwand beschränken, die- Ausgaben nach- den Ein-nahmen und nicht die Einnahmen nach den Ausgaben ab-