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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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messen, welche Oekonomie in einer Communität, die fürihre Person keine physischen Bedürfnisse hat, und derenMitglieder aus ihrem Privat-Vermögen leben müssen,unglaublich weit getrieben werden kann. Ist aber einesolche Beschränkung entweder nicht nüzlich oder zu schwie-rig, oder treten gar außerordentliche Nothfälle ein: sosind verschiedene Mittel anzuwenden, je nachdem die Aus-gaben alljährlich wiederkehren oder nur einmal ausgebrachtwerden müssen. Für die erster« ist eS am zwekmäßigstenindirekte Abgaben einzuführen, deren Rechtmäßigkeit, un-ler gewissen Bedingungen, seiner Zeit erwiesen worden,die ihrer Natur nach freywillig bezahlt werden und gro.sientheilS doch nur auf die Reicheren fallen. Außeror-dentliche und beträchtliche Summen aber, wie z. B. fürdie Führung eines Kriegs, die Bezahlung von feindlichenContributione«, die Erwerbung von Ländereyen, den LoS-kauf vorr. beschwerlichen Verpflichtungen u. s. w. lassen sicham beßten und schnellsten durch freywillige An lehnaufbringen, welche Methode nichts nachtheiligeS hat, so-bald durch anderweitige Vermehrung der Einkünfte oderdurch Verminderung der Ausgaben für die regelmäßigeVerzinsung und allmählige Rükzahlung jener Schuldengesorget wird. Sollte man aber dieses, gerade wegenseiner Leichtigkeit, mißbräuchliche Mittel nicht anwendenund keinen Theil der Last auf die Nachkommen wälzenwollen: so hat eine jede Republik noch. reiche Hülfsmit-tel darin, wenn sie ihre Bürger zu freywilligen Bey-trägen auffordert, und zu diesem End ihr Interesse andem gemeinen Wesen zu weken und zu beleben versteht.Dergleichen Steuern, sie mögen nun gänzlich dem Gut»

II) Vergi. B- >1. S. g ?2 ff.