Band 
Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
JPEG-Download
 

137

finden eines jeden überlassen, oder nach einem gewissenallgemeinen Maaßstab auf das Vermögen oder auf daSEinkommen gelegt werden, haben nichts nachtheiligeS,sobald sie durchaus freywillig sind und mithin nicht blosdie Steuer selbst von den Bürgern zugestanden worden,sondern auch die Angabe der zu versteuernden Summen,ohne Inquisition noch Zwang von ihrem freyen patrioti-schen Willen abhängt. Will man alö allgemeine Regeleinen gewissen Durchschnitts. Maaßstab annehmen: so istes immerhin billiger und bequemer die Steuer auf dasEinkommen überhaupt als nur auf das Capital-Vermögen zu legen. Denn erstlich ist das Einkommenetwas reelles, das Capital. Vermögen hingegen nicht, son-dern nur ein idealer Anschlag von dem zufälligen undveränderlichen Werth der Dinge. Das jährliche schulden-freye Einkomnien ist die wahre ökonomische Kraft, daSeigentliche Vermögen eines Menschen, von welchem erseine ordentlichen und außerordentlichen Bedürfnisse be-streiket und wovon er also auch etwas für das gemeineWesen abgeben kann. ZweytenS werden durch die Ver-legung der Steuer auf das Einkommen überhaupt, allemühsamen und gehässigen Erforschungen, Abtheilungen undSchäzungen der verschiedenen Vermögensarken erspart;die ganze Operation wird ungleich kürzer und einfacher.Drittens ist das Einkommen der Steuerpflichtigen vielleichter zu erfahren und zu schäzen als das Capital. Ver-mögen.^ Die Angaben werden im Ganzen viel treuer undgewissenhafter seyn; mancher macht sich Mühe sein Capital-Vermögen anzugeben, weil eS entweder größer oder kleinerist als daS Publikum sich vorstellt, und beydes ihm un-verdienter Weise nachtheiligen Vermuthungen und Urthei-len bloSsezen kann, während er hingegen die Summe sei-