153
würden , und mithin abermal kein allgemeiner Wille her-auskäme^ Die Vcrlczung dieser Regel würde die größtenMißbräuche veranlassen und jeder Faklion die Mittel andie Hand gebe»/ alles durchzusezen, was ihren Privat-Interessen oder Privat-Leidenschaften am angemessenstenist, indem ste dazu nichts weiter braucht als nur solcheMitglieder zu berufen, von deren Stimmen ste verstchertist, oder absichtlich den Zeitpunkt zu erwarten und zu be-nuzen, wo minder willfährige abwesend sind. Auch solldie Versammlung in der Regel, und Nothfälle vorbe-halten, an dem gewöhnlichen Ort und zu der ge-wöhnlichen Zeit Plaz haben, wo sich all« Mitgliederleicht einfinden können, indem eS sonst abermal einemherrschsüchtigen Präsidenten oder einer mit ihm einver.standene« Faktion sehr leicht seyn würde, jeden beliebigenProjekt gutheissen zu lassen und ihre Minorität an Plazder Majorität zu sezen. Waö aber die Formen der Zu-sammenbcrufung betrifft, ob sie durch Glokenschlag,durch mündliche oder schriftliche Ansage bey den Hau-fern, oder durch Anschlagzettel, durch öffentli-chen Ausruf, ober durch Publication in Zeitun-gen und Jntelligenzblättern geschehe: so sind die-selben blos positiv und gleichgültig, wofern sie nur ihrenZwek erreichen. Der Glokenschlag hat etwas feyerlicheSund heilig verbindliches, er dient zu gleicher Seit. auchfür die entfernten Mitglieder und erspart anderweitigepersönliche Dienste; mündliche Ansage bey den Häusern
8) Nothfälle sind solche wo die Anwendung der gewöhnliche» Re-gel entweder nicht möglich iü oder offenbar schädlich wäre.Alsdann wäre eS unvernünftig die Regel befolge» zu wollen,den» die Aeseze sind zum Niizen und nicht zum Schaden derMenschen gemacht.