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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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schluß abänderen , leztere ihn beybehalten wollen, undohne neue Versammlungen und Berathschlagungen könntedieser Zweifel nicht gelöset werden; ja eö müßten sogardiese Erläuterungen neuerdings geschrieben werden, wennnicht über dieselben die nemliche Ungewißheit entstehensoll. Daher steht man auch viele Privat-Herren Ahne be-sonderes Sekretariat, und selbst Fürsten, deren Willens-äußerungen eben nicht alle niedergeschrieben werden; aberkeine Communität, keine Corporation auf dem Erdbodendie nicht ihren Schreiber hätte. Da eS indessen nichtauf das Niederschreiben der Beschlüsse allein, sondern vor-züglich auf die Art und Weise dieses Schreibens unendlichviel ankömmt: so ist der Sekretariuö in jeder Republikeine äußerst wichtige Person, und gleichsam der Munddurch welchen sie an alle redet. Wenn er untermannigfaltigen Formen und Einkleidungen, mit edler Ein-falt und ohne pedantische Schnlform, die zum Grundeliegenden Fakta kurz,, treu und richtig anzubringen, dieRechtS- oder Convenienz-Gründe deutlich und eindrin-gend darzustellen, die Schlüsse bestimmt zu ziehen,.aufVerstand und Herz der 'betreffenden Personen z». wirken,dabey dem Ganzen einen AuSdruk von Würde und guterGesinnung zu geben weiß: so verschaffet dieses der Re-publik bey Äußeren und Fremden, ja selbst bey ihren Bür-gern und Unterthanen eine Präsumüon von Einsicht undGerechtigkeit und darauf begründete Hochachtung, dieunglaublich viel zu ihrem Ansehen und zum guten Fort-

oberste Autorität- Man steht aber wieder hieraus, welch un-geheure Gewalt ein solcher Canzley-Vorsteher hat, und welchstrenge Gewissenhaftigkeit nebst der Fähigkeit von ihm erfor-dert wird.