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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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tzer öder Sekretarivs eben so unentbehrlich nothwen-dig, theils um die Beschlüsse, über deren Autenticität,Innhalt und Sinn sonst Zweifel entstehen könnten, durchSchriftzüge zu sichern, theils um solche den betreffendenPersonen mitzutheilen. Ein Einzelherr bedarf dieses künst-lichen Hülfsmittels ebenfalls nicht. Gleichwie er seinenWillen allein erklärt, so kann er ihn auch mündlich an-ßcren, allenfalls selbst niederschreiben oder diktiren, per-sönlich vollziehen, und wenn er sich auch in der Folgenicht genau daran erinnern sollte, so ist er befugt ihn al.lein auszulegen oder sogar nach seinem Gutdünken zu än-dern. Für ihn ist ein allfälltgeS besonderes Sekretariateine bloße Bequemlichkeit oder Erleichterung, aber keinabsolutes Bedürfniß. Eine Communität von vielen hin-gegen kann nicht durch den Mund von allen reden, nichtdurch die Hand von allen schreiben, sondern muß diesesnothwendig einem dritten überlassen, den sie nicht einmalselbst zu beaufsichtigen vermag; sie ist nicht so beweglichwie ein Individuum, um ihre Befehle selbst zu vollziehenoder an andere mitzutheilen: und würde der gemeinsameBeschluß nicht durch Schriftzüge gesichert und mittelstdessen der Vergessenheit entrissen, so müßten sogleich dielästigsten Zweifel entstehen, worin er eigentlich bestandenhabe; die einen würden behaupten es sey dieses, die an-deren eö sey jenes erkennt worden, erstere den Be-

iz) Wie dieses oft schon jezt geschieht, wenn etwa das Sekret«-riat den Sinn nicht richtig gefaßt oder nicht richtig auSgedrükthat, oder nach seiner Meinung ausdrüken will. Da entstehenüber solche Redaktionen, wenn ste je vorgelegt werden, dielangweiligsten und unerträglichsten Berathschlagungen. In Rc,' publiken mehr als anderswo, ist eS beynahe nöthig den Grund»saz anjmiehmcn, die Eanzley sey infallibel, d>h. die