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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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sind / oder von ihnen irgendwo eingesehen werden können-weil davon oft ihr mehr oder minder zahlreiches Etnfimden abhängt, und weil man sich dann auch auf die Ver-handlung gehörig vorbereiten kann. Darin liegt auch derHauptgrund, warum die sogenannten Anzüge oder An-träge (Moüons) einzelner Mitglieder (als welche mannicht vorher wissen kann) auch nicht in der nemlichen Si-zung, wo sie gemacht werden, endlich entschieden, sonder»vorerst i» nähere Untersuchung gewiesen werden sollen;seltene Nothfälle allein ausgenommen, bey welchen derWerschub entweder nicht möglich oder mit Gefahr AndNachtheil für die Republik selbst verbunden wäre.

5° Nach der Eröffnung der Materien folget ihre Be-handlung selbst, oder die Einholung der Mey-nungen der einzelnen Mitglieder, um sodann aus ihrerVergleichung und Zusammenzählung den allgemeinen Wil-ken, oder doch den Willen der Mehrheit herauszubringen.Man heißt dieses gewöhnlich die Um frag oder die ei-gentliche Berathschlagung, wobey in kleine» Commu-mtäten jedes einzelne Mitglied, nach dem Rang seinerAufnahme, um seine Meynung befragt wird, in große«Versammlungen aber man zu Gewinnung der Zeit sichLediglich begnügt die Vorsteher namentlich anzufragen,die übrigen Mitglieder hingegen nur im Allgemeinen zurAeußerung ihrer Gedanken aufzufordern. AlSdann stehtßeder, der über die Sache zu reden verlangt, auf, er-greift das Wort, und der frühere an der Zeit hat auchhier den Vorrang am Recht, da bey gleichem Befugnißnur diese Art von erster Occupation den Streit entschei-den kann. Auch wird dieses Vorrecht gewöhnlich um si»weniger bestritten, als es oft ein Vortheil ist, später oder