22.1
Manul, mit Beybehaltung seiner früheren eigenen Rechte,nicht den einzelnen Staaten, sondern nur der Vereint,gnng von allen, d. h. den Gcncralstaatcn unterwor.fen war. Die Nord-Amerikanischen Colonienwaren längst durch Königliche Freyheits. Briefe undfelbsterrungene Kräfte in gewisse herrschende und ziemlichmächtige Corporationen vereinigt und organisirt, bevorsie den Kampf um Unabhängigkeit gegen die Könige vonEngland zu versuchen veranlaßt worden. Als dieser Kampf,theils durch fremde Unterstüzung, theils durch mancher,ley Fehler deS Brittischen Ministeriums, glüklich abge.laufen war: so haben einige jener Provinzen in ihrerfrüheren Verfassung beynahe nichts verändert, andere hin.gegen, da sie des Volks in jenem Kriege bedurften undzum Theil auch durch die aus Frankreich hinüber gebrach,ten neuphilosophischen Principien verleitet, haben frey.lich zu ihrer eigenen Verstärkung das Bürgerrecht auö.dehnen, d. h. weit mehrere Menschen an der errungenenMacht und Freyheit Theil nehmen lassen müssen; aberauch dort ist bey weitem nicht jeder ein StaatS-Bürger.Die allermeisten Einwohner haben an der neuen Repub-lik keinen Theil, sondern sind derselben dienstbar und un.lerthan. Uebrigens besizen ja die vereinigten Staatendas westliche Gebiet oder Jndiana als gemeinsamesStaats.Eigenthum, gerade wie die NiederländischeRepublik ihre GcneralitätS-Lande oder die Schweizeri.fchen Eidgenossen ihre gemeinen Herrschaften besaßen,und wenn jene Nord. Amerikanische Republik fortdaurt,so wird sie ohne Zweifel noch mehrere dergleichen Län-dereyen erwerben. Endlich sehen wir daö ncmliche sogarin den vorübergehende» Meteoren der neueren Revolu.tions.Republiken, von ihrer Stifterin, der.Fran-