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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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sehr oft/ ja sogar gewöhnlicher Weist/ auch durch dieUnwissenheit oder die Schmeicheleyen der Unterthanenselbst gewekt oder veranlasset. Denn wo dieselben von denBürgern oder Magistraten der Republik / es sey ibreö Ein-flusses in den allgemeinen Versammlungen oder ihrer tra.genden Aemter wegen/ einigen Vortheil zu erhalten su-chen/ da geben sie ihnen oft übertriebene Titulaturen,vergrößeren die Idee ihrer persönlichen Macht und brin-gen ihnen zulezt ganz falsche Begriffe bev/ an welche siesonst nie gedacht hätten. Wenn aber solches nicht etwanur von den geringsten/ sondern eher noch von den ge-bildeten und höheren Classen der Unterthanen, im tägli-chen Leben oft wiederholt wird: wie sollte es nicht we-nigstens auf schwächere Köpfe Eindruk machen und Eitel-keit oder ungegründete Prä'tensionen veranlasse»/ da über-haupt der Schmeicheley so schwer zu widerstehen ist unddie Menschen so gerne hören, was ihnen eine hohe Ideevon sich selbst beybringen kann. s> Damit also diese Fn-konveniente vermieden werden, damit einerseits die Bür-ger der herrschenden Republik sich nicht verhaßt machen,anderseits die Unterthanen ohne beleidigtes Ehrgefühl ihr

z) Im Nernerjschen Pays de Vaud z. B. nannte man die Land«Vögte Monseigneur und Vötre Grandeur ; den täglichen Rathdann oder irgend eine Commission illustres, hauts, puUsantset Souverains Seigneurs, ohne daß es ie verlangt, viclivetit,ger vorgeschrieben war. Auch bat man bemerkt, daß geradedie Uebelgess,inten mit solchen ungekorderken Titulaturen amfreygebigsten waren. Im deutschen Theil des Cantons hinge«gen bediente man sich gegen die Landvögte blos des AusdrukSHochgeehrter Herr, und gegen die Regierung des TitelsGnädige, d. h. liebreiche und wohlwollende Herren, wel-cher dieselben nicht sowohl a» ihre Macht als vielmehr an dieRegel ihrer Ausübung erinnerte.